Darf ein Feuerwehrmann, der auch Polizist ist, den Verkehr regeln?
Ich habe gehört, dass Feuerwehrmänner den Verkehr nicht regeln dürfen, sondern Straßen nur komplett sperren dürfen. (Außer in Bayern)
Was ist, wenn ein Freiwilliger Feuerwehrmann hauptberuflich Polizist ist. Darf er dann den Verkehr bei einem Feuerwehreinsatz regeln?
12 Antworten
Hey!
Die StVO sagt in §36 Absatz 1:
Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.
Ich bin kein Jurist, aber für mich wird definitiv klar, dass der Polizeibeamte auch als solcher zu erkennen sein muss. Das ist er nicht, wenn er privat oder mit Feuerwehr-Kleidung dort ist.
Kommen wir damit direkt zum nächsten Punkt. In dem Moment, wo der Polizist, welcher auch noch bei der freiwilligen Feuerwehr ist, seine Einsatzkleidung der Feuerwehr an hat, ist er ,,die Feuerwehr". Und die Feuerwehr darf den Verkehr nicht regeln, sondern nur stoppen. D.h. Straßen dürfen von der Feuerwehr gesperrt werden, den Verkehr umleiten oder gar ,,steuern" darf sie jedoch nicht.
Liebe Grüße
Man wird als Polizist NICHT zur freiwilligen Feuerwehr zugelassen, der Dienstherr gestattet das nicht.
Der Grund liegt darin, dass die Tätigkeit zunächst mit dem Dienst in Konflikt geraten kann, wie im Beispiel, und zudem, da sie zu gefährlich ist und zur Dienstunfähigkeit führen könnte.
Man kann Mitglied sein, aber Einsätze ist nach Eintritt in die Polizei nicht mehr.
Aus dem Grund kommt das gar nicht erst vor.
Ich war Mitglied der freiwilligen Feuerwehr und es wurde mir bei Dienstantritt bei der Polizei untersagt, zukünftig Einsätze der Feuerwehr mit zu fahren.
Aber wir haben ja 17 Polizeien, die müssen auch nicht alles gleich machen.
ich kann mir sehr wohl vorstellen, dass die Tätigkeit in der Feuerwehr mit den Pflichten eines Polizisten korrelieren. Zum Beispiel Schweigepflicht mit dem Strafverfolgungszwang.
Nicht als Feuerwehrmann.
Er kann sich jederzeit "in den Dienst versetzten", dann ist er aber in seiner Eigenschaft als Polizeibeamter an der Einsatzstelle und steht für den Feuerwehreinsatz nicht mehr zur Verfügung.
Uhhh die genaue Rechtslage kenne ich nicht aber ich würde eher nein Sagen da der Polizist nicht im Dienst ist und auch nicht durch seine Kleidung als Solcher zu erkennen ist. Er handelt im dem Moment genau wie jeder andere Feuerwehrler im Auftrag der Einsatzleitung und repräsentiert nicht die Polizei sondern eben die Gemeinde in Form der Feuerwehr.
Ohne jetzt genaues Rechtswissen zu haben: Ein Polizist kann sich doch jeder Zeit selbst in den Dienst versetzen und er muss auch nicht als solcher zu erkennen sein (sich nur auf Anforderung zu erkennen geben per Dienstausweis o.ä.?
Die Frage wäre eben, ob er sich so einfach selbst vom Feuerwehrmann zum Polizisten erklären darf (wo er dann ja als Feuerwehrmann fehlen würde) oder sogar beide Ämter in Personalunion ausüben dürfte...
Okay da kann ich weder irgendwas bestätigen noch gegen Argumentieren.
Die nächste Frage ist ob ein Polizist in FW Uniform im Umkehrschluss überhaupt wahr bzw ernst- genommen wird.
Viele Verkehrsteilnehmer wissen auf einmal ziemlich gut Bescheid wer ihnen was zu sagen hat und wer nicht^^ Wobei das dann natürlich nichts mit der rechtskräftigkeit von Anweisungen zu tun hätte.
Zumal ich als FW'ler auch schon Autos durch ne Einsatzstelle gewunken habe, Tipps zur Umfahrung gegeben habe etc stellt sich die Frage wo das "Regeln" des Verkehres dann überhaupt anfängt^^
Zumal ich als FW'ler auch schon Autos durch ne Einsatzstelle gewunken habe, Tipps zur Umfahrung gegeben habe etc stellt sich die Frage wo das "Regeln" des Verkehres dann überhaupt anfängt^^
Ja. Praktisch sieht es doch eh so aus, dass sich die Polizei spätestens beim anstehenden Dienstwechsel verabschiedet (bei Regen und Kälte gerne auch schon früher ^^) und dann die Verkehrsregelung (!) in die Hände der Feuerwehr legt (Stichwort "Amtshilfe")...
Streng genommen dürfen wir ja nicht einmal eine gesperrte Straße wieder für den Verkehr freigeben. Aber wie hat es "FeuerwehrWilli" mal treffend festgestellt: "Müssen wir ja auch nicht. Wir nehmen einfach unsere Absperrutensilien von der Straße - und wenn die Autos dann selbstständig losfahren, dann ist das ja nicht unsere Schuld".
Joa stimmt auch wieder^^ Habs auch schon erlebt das die Polizei abhaut ohne was zu sagen und 5 Min Später quetscht sich ein 40 Tonner durch die Einsatzstelle.
Ja, Polizisten sind immer im Dienst... Aber er kann es nicht, wenn er in seiner Freizeit von der Feuerwehr aus unterwegs ist...
ich kenne zwei Polizisten, die aktiv Einsätze für die Feuerwehr und den Rettungsdienst fahren