Wann dürfen Autos mit Warnblinker über die rote Ampel fahren?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Im § 35 StVO sind die Personengruppen gelistet, denen bei Ausführung hoheitlicher Aufgaben der Gebrauch der Sonderrechte erlaubt ist. Es sind BW, Polizei, Zoll, THW, Rettungsdienste. Diesen Personen ist auch mit den eigenen Fahrzeugen erlaubt diese Sonderrechte zu nutzen. Es gibt aber den Unterschied, werden Sonderrechte mit einer Fahrzeug gebundenen Einrichtung des Blaulicht und Martinshorn benutzt, dann sind andere VT verpflichtet den Weg frei zu machen. Bei der Benutzung von Privatfahrzeugen bzw. ohne feste Signaleinrichtung, besteht die Pflicht zur Freimachung für andere VT nicht.

Nicht erlaubt ist, wenn ein Privatmann ohne Mitglied der genannten Personengruppe zu sein, selbstständig Hoheitsrechte ausüben will. Man darf also nicht als Privatmann z.B. die Frau in die Geburtsklinik bringen und dabei Sonderrechte beanspruchen....

man Feuerwehrmann ist und zu einem Einsatz

genau ....oder jeder die Sonderrechte des § 35 STVO genießt .....Dies kommt meistens bei Freiwilligen Feuerwehren zur Geltung .....Die sitzen zu hause und warten auf den Einsatz und müssen dann so schnell wie möglich zum Feuerwehrgerätehaus .......Sie dürfen nur unter Ausschluss das jemand anderes gefährdet wird ...diese Sonderrechte nutzen .......leider übertreiben dies auch ein paar !

Wenn es sich um eine Notsituation bei der es um Lebensrettung geht, darf das in Deutschland jeder.