Darf die Zeitung ohne mein Einverständnis ein Foto von "mir" veröffentlichen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

natürlich dürfen die das so nicht, ausgenommen aber Personen die in der Öffentlichkeit stehen (Politiker z. B.). Als Privatperson habe ich aber ein Recht auf das persönliche Bild das nun nicht jeder nach belieben aufnehmen und veröffentlichen darf.

Dazu ein Beispiel: Werden z.B. Personen gesucht, also weil die sich umbringen wollen oder abgängig sind und stimmen die Angehörigen der Veröffentlichung zu, so ist das Bild sofort zu entfernen wenn die Person gefunden oder der Zustimmung widersprochen wird. Kommt man dem nicht nach hat man mit empfindlichen Strafen zu rechen.

Dieses Beispiel sollte deutlich zeigen das also auch eine Zeitung das so nicht darf, bei jedem Straftäter werden Aufnahmen unkenntlich gemacht, die zudem meist in einer Gruppe aufgenommen wurden, also zwischen Polizisten usw.

Nun wird das aber alles nichts mehr helfen, das Bild ist drin man kann es nicht ungeschehen machen. Hier hilft dem gezeigten dann nur noch ein Anwalt.

Ich vermute mal, daß das Alter mit entscheidend ist. Bei Jugendlichen ist das somit 100% illegal und da lohnt es sich einen Anwalt zu nehmen, der zumindest von der Bild eine Entschädigung erstreitet. Bei Erwachsenen hat das was mit "erheblichem öffentlichen Interesse" zu tun. Auch bei einer Gerichtsverhandlung kann ja im Prinzip jeder als Zuschauer dabei sein und dabei delikate und intime Details über einen Angeklagten erfahren. Auch siehst Du Portraits in den Zeitungen oder Filmaufnahmen im Fernsehen. Wenns aber um nichts kriminelles geht, sondern z.B. nur um etwas Peinliches, dann würde ich auch die Bild verklagen

ich glaub wenn von dir ein Foto gemacht wird musst Du sagen das sie es nicht veröffentlicht wird weil sonst musste die Zeitung jeden fragen und das würde ja ewig dauern Bus eine Ausgabe fertig ist. aber ich bin mir nicht sicher eigentlich zählt schon das Recht am eigenen Bild :-)

EditionDeLuxe 
Fragesteller
 07.02.2014, 20:50

naja das problem ist das die person gar nicht wusste das von ihr dieses Foto gemacht wurde?!

Eigentlich NEIN!!! Aber wenn die Augen verpixelt sind kann man die Person nicht so schnell identifizieren. Das wäre also kein Problem.

Das liegt daran, dass es wahrscheinlich ein Straftäter ist. Durch ein Gerichtsverfahren o.ä. wird so ein Mensch quasi zu einer öffentlichen Person und da gibt es irgendeine Möglichkeit, von diesem Recht am Bild abzusehen. Habe ich zwar nur gehört, aber so in der Art müsste es geregelt sein.

user547957  09.02.2014, 23:53

Wenn jemand mit Balken vor den Augen abgebildet ist, nur scheinbar unkenntlich gemacht, suggeriert das, dass er ein Straftäter ist. Deine unbegründete 'Schlussfolgerung' demonstriert, weshalb der Augenbalken nicht ausreicht.

Auf http://www.bildblog.de/search/augen+unkenntlich/ finden sich ähnliche Fälle. Ich würde dort mal um Rat fragen. Siehe auch: wbs-law.de/internetrecht/fotorecht-bildrecht/serie-zum-foto-und-bildrecht-teil-3-veroffentlichung-von-personenaufnahmen-was-ist-ein-bildnis-7143/