Fotos der Ex-Freundin behalten?
Ein Kumpel von hat sich vor kurzem von seiner Freundin getrennt. Sie hat dann direkt gesagt, dass er alle Fotos die sie ihm von sich geschickt hat löschen soll. Ihrer Aussage nach darf man die Bilder nicht behalten und wenn er die nicht löscht würde sie ihn anzeigen. Ich kenne die Bilder und es handelt sich nicht um Aktfotografien oder Bikinibilder.
Nun zur Frage: die Veröffentlichung ist strafbar, aber wie sieht es mit dem bloßen Besitz aus?
3 Antworten
der bloße besitz ist okay da kann sie nichts machen
Der Besitz ist nicht strafbar- das Veröffentlichen aber schon. Und das hat er ja offenbar auch schon gemacht, sonst würdest Du die Fotos nicht kennen. Er darf sie besitzen aber er darf sie gegen ihren Willen niemandem zeigen.
Zeigen = Veröffentlichen!!! Es ist dabei egal, ob er die Bilder einer oder vielen Personen zeigt.
Jetzt ist die Frage ob er wirklich wegen den Fotos streiten will. Aber der Besitz ist bestimmt nicht strafbar...
Am besten einfach lügen wenn er sie behalten will.
Nein veröffentlicht hat er die nicht, mir sie nur gezeigt. Sie weiß davon aber nichts