Darf die Reparatur einer Heizung dem Mieter u. best. Bedingungen in Rechnung gestellt werden?
Der Mieter bewohnt das komplette Haus allein. Muss er auch die Reparaturen an der Heizung zahlen?
10 Antworten
Instandhaltungs- und Reparaturkosten sind einzig und allein durch den Vermieter zu tragen. Es macht keinen unterschied, ob ein oder mehrere Mieter im Haus wohnen. Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass an Hand einer Individualvereinbarung mit deshalb besonders günstiger Miete der Mieter des Hauses sich verpflichtet hat, für alle Reparaturen selbst einzustehen. Darüber schweigt der Fragesteller, leider. Aber das ist nur eine Vermutung, ich weiß es nicht. Ein Blick in den Vertrag wäre schon für eine abschließende Beurteilung wichtig und Voraussetzung. Jeder Anwalt und jeder Mieterverein geht zunächst auch so vor.
Danke, es bestätigt meine Vermutung bezüglich der Zuständigkeit. Ich hatte nur die Überlegung, weil der Mieter alleiniger Nutzer der Heizungsanlage ist. Leider habe ich im Mietvertrag dazu keine nähere Zuordnung von Reparaturen vorgenommen. Lediglich: Die Kosten für die Heizungsanlage trägt der Mieter.
toll, was da an antworten kommt....
Reparatur ist nach § 535 BGB sache des vermieters. durch schriftlichen mietvertrag können kleinere reparaturen, die genau beschrieben werden müssen, auf den mieter übertragen werden. die rechtsprechung hat sich auf ca. 65 euro pro einzelfall und maximal 200 euro pro jahr festgelegt. teuere reparaturen muß der vermieter auf jeden fall tragen.
Du hast völlig Recht, leider - aus Vermietersicht - kosten die Kleinreparaturen meistens mehr als € 65.
Hallo caeci82 Der Vermieter darf dem Mieter nur Kleinreparaturen anlasten. Diese liegen dann je Fall irgendwo zwischen 70.00 - und ca. 100.00 € müßte im Miet- vertrag geregelt sein. Hattet ihr jedoch eine Inividualvereinbarung, daß der Mieter z.B. die jährliche Wartung der Anlage bezahlen muß und diese auch in Auftrag zu geben habt, dann muß der Mieter wohl zahlen. Allerdings, wird die Wartung meist über feste Wartungsverträge geregelt, und dies wäre dann wiederum Sache des Vermieters, der dann die Wartungskosten über die Heizkostenabrechnung zurück holt. Also, Reparaturen sind (außer Kleinrep.)immer Sache des Vermieters
Wenn dadurch der Wohnwert gebessert wird, ja, 10% der Kosten umgelegt pro Jahr auf Monate geteilt: Beispiel: 18.000 Euro davon 10% = 1800 geteilt durch 12.
Hab falsch gelesen; die Reparatur der Heizung ist Sache des Vermieters!
Normalerweise nicht. Aber in Mietverträgen kann viel geregelt werden. Sicher muss der Mieter zahlen, wenn er einen Schaden verursacht hast. Aber mehr Informationen wären hilfreich...