darf die Hausverwaltung einfach einen externen Winterdienst beauftragen und die Kosten auf die Mieter umwälzen?

10 Antworten

Da wohl nicht nur Deiner Meinung nach der Hausmeister faul ist, muss die Hausverwaltung einen externen Dienst beauftragen, der die erforderliche Zuverlässigkeit nachweist.

Wenn was passieren sollte und sich raus stellt, dass die Hausverwaltung den Winterdienst einem bekanntermaßen unzuverlässigen Hausmeister anvertraut hat, wird die Hausverwaltung womöglich Schwierigkeiten mit der Versicherung bekommen, denn in der Verantwortung der Hausverwaltung allein liegt es, dafür zu sorgen, dass der Winterdienst im Interesse der Bewohner, aber vor allem der übrigen Passanten an der Straße ordentlich gemäß den Vorgaben der jeweiligen behördlichen Verordnung erledigt wird.

Zudem kann es auch dem besten Hausmeister passieren, dass er mal krank wird und seinen Dienst nicht korrekt ausführen kann. Auch für diesen Fall muss die HV vorsorgen.

Auch der Hausmeister wird letztlich von Euch bezahlt. Wenn er nun im Winter weniger zu tun hat und dementsprechend wohl auch weniger Geld bekommt, wird sich das bei Euch auch bemerkbar machen.

Ihr hättet nur dann ein Recht, Euch gegen die neue Regelung aufzulehnen, wenn ihr bisher lt. Mietvertrag selbst zuständig wärt für den WD und diesen würde man Euch nun grundlos abnehmen und einer Firma übertragen. Da das aber bisher auch schon eine durch Euch bezahlte Maßnahme war, liegt es allein an der Hausverwaltung bzw. allenfalls noch an dem was die Eigentümerversammlung beschließt (falls die Wohnungen mehreren verschiedenen Eigentümern gehören).

Wenn auf § 2  der BetrKV im Mietvertrag hingewiesen wird oder es mietvertraglich vereinbart wurde, sind die Kosten umlagefähig.

In der BetrKV steht es nicht speziell drin, aber es gehört zur Straßenreinigung.

Beauftragen ja

Auf die Mieter "abwälzen" wenn es im Mietvertrag vereinbart ist

Winterdienst gehört zu den umlagefähigen Nebenkosten, darf also auf die Mieter abgewälzt werden. Hinzu kommt, das es eine Räumpflicht für den Grundstücksbesitzer gibt. Wen der Vermieter bzw. die Hausverwaltung damit beauftragt, ist ihre Sache.

... ja, natürlich, so jedenfalls die Gerichte hier bei uns. ... denn auch jetzt wird ja schon extern beauftragt, an den Hausmeister, denn der wird ja auch schon bezahlt. Prüfe vorsorglich die mietvertraglichen Vereinbarungen. Ist dort geordnet, daß die Mieter zu reinigen haben, kann der Vermieter die anfallenden Kosten nicht auf die Mieter abwälzen.