Vermieter entsorgt Eigentum?

13 Antworten

Von der Miete darfst du nichts abziehen, das ist eine andere Baustelle.

Jedoch steht dir Schadenersatz zu. Die Frage ist nur, in welcher Form du den einforderst. Wenn du einen Brief schreibst, nehmen sie dich nicht ernst.

Du solltest dir schon Hilfe holen. Mieterverein oder am besten ein Rechtsanwalt.

Die Hausverwaltung darf nicht einfach abgestellte Sachen entsorgen. Sie können diese jedoch aus dem Haus entfernen, wenn sie im Weg stehen und sie irgendwo eine angemessene Zeit einlagern.

Die HV hätte dein Eigentum, wenn am Abstellort im Wege, nicht entsorgen sondern anderenorts verwahren müssen und durfte die Kosten dir abverlangen. Zuvor hätte die HV / der Hausmeister dich kontaktieren müssen. Hat man nicht. Nun wurde dir Schaden zugefügt auf dessen Ersatz du Anspruch hast. Setze deshalb schriftl. per Einwurfeinschreiben eine Frist von 10 Werktagen und kündige für den Fall der Verfristung Rechtsschritte an.

Möglicherweise steht dein TV jetzt im Wohnzimmer des Hausmeisters? Und deine Teppiche ebenso. Was zu beweisen wäre, aber denkbar ist.

Den Wert der Sachen darfst du keinesfalls von der Miete abziehen, du hättest dann Mietschulden und könntest deshalb die Kündigung bekommen.

  1. Du hättest deine Sachen dort nicht einfach lagern dürfen. Die Begründung es passte nicht mehr in dein Kellerabteil berechtigt dich nicht dazu, es einfach irgendwo hinzustellen. Was hat dich daran gehindert, mal bei der HV nachzufragen? Auch wenn du die Sachen mit Zetteln mit deinem Namen versehen hast, wer sagt denn, dass die nicht ein anderer Mieter einfach entfernt hat und die Sachen also namenlos dort rumstanden. Dann hat man dich auch vor der Entsorgung nicht fragen können. Es wäre aber interessant zu wissen, warum du dich nicht zuerst mal um ein Auto gekümmert hast. Das wäre doch eine logische Vorgehensweise gewesen.
  2. Nichtsdestotrotz hätte man die Sachen nicht einfach entsorgen dürfen. Allerdings wird es dir kaum jemand wirklich abkaufen, dass du dort Sachen im Wert von fast 1000 € lagerst, an die nun wirklich jeder ran kann. Was hättest du getan bzw. wen verantwortlich gemacht, wenn dein Eigentum mutwillig beschädigt wurde?
  3. Für die entsorgten Sachen kannst du auf zivilrechtlichem Wege Schadensersatz einfordern. Dabei wirst du aber den Wert der entsorgten Sachen nachweisen müssen, wobei man dir aber eh nur den Zeitwert ersetzen würde.

Meine persönliche Meinung ist: Schuld eigene!

Hinweis: Einfach entsprechend die Miete kürzen darfst du nicht. Du hast einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch, den du auch zivilrechtlich durchsetzen musst.

Miete kürzen kannst du erst mit einem Urteil, welches dir recht gibt und sich die HV trotzdem weigert, den Schaden zu ersetzen.

Da hst Du also mal eben riesen sperrige Teile im Wert von fast 1000 € in einem Raum gelagert, der nicht abgeschlossen werden kann und wo klar ist, dass sie da nicht gelagert werden dürfen und von wo sie jeder wegtragen kann.

Meine Meinung. Selber schuld!

Wenn Du jetzt vor Gericht gehst, um Schadensersatz einzuklagen, wird man Dir das auch vorhalten und noch eine Ansprache halten über Brandschutz usw. Man wird Dich auch fragen, wie lange das Zeug dort gelagert war. Hier behältst Du das einfach für Dich.

Vermutlich steht auch in der Hausordnung, dass Sachen nicht irgendwo im Haus gelagert werden dürfen.

Schließlich wird man Dich fragen, ob und wie Du den Wert der Gegenstände belegen kannst. Haust Du Kaufquittungen, steht vielleicht auch drauf, wie alt die Sachen waren und dann kann es schon deswegen beträchtliche Abschläge geben.

Kann gut sein, dass Du tatsächlich Schadensersatz zugesprochen bekommst, aber es kann gut sein, dass Du bei weitem nicht den vollen Betrag bekommst.

Im Übrigen: Wer ist Vermieter? Hausmeister oder Hausverwaltung? Oder ein Dritter Eigentümer der Wohnung? Wenn Eigentümer/Vermieter ein Dritter ist, bringst Du Deine Wohnung auch noch in Gefahr, wenn Du mit der Miete verrechnest.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Majorie22  30.10.2018, 18:46

Das ist nun schlicht falsch, schlicht grottenfalsch. Durch die HV wurde ja schon zugegeben, dass hier Eigentum in Besitz genommen und zerstört wurde. Selbst du weisst z.B. um die Aufbewahrungsauflagen bei einer zwangsgeräumten Wohnung. Von daher schon irritierend, welchen Unsinn du hier als Antwort postest

Beinhaltet die Lagerung in diesem Raum ein inkludente Aufgabe des Eigentums? Nein.

Darf der HM/die HV über das Eigentum inkl. dessen Zerstörung durch die Inbesitznahme verfügen? Nein.

Generiert die unbefugte Zerstörung von fremden, in Besitz genommenem Eigentum einen Schadensersatzanspruch des Eigentümers? Ja.

Und der ganze Müll um dieses Thema ist nun in fast allen Details durchs BGH entschieden ...

bwhoch2  30.10.2018, 23:25
@Majorie22

und @Danger82310:

Es macht mir nichts aus, das Ihr mich angreift und meine Antwort herabwürdigt. Wie schon geschrieben, das hier ist kein Forum für Wunschantworten. Sucht FS nur Bestätigung für seine Ansicht, findet man hier auch schon genügend.

Ich bin weder derjenige, der das Zeug entwendet hat, noch irgendwie sonst in Verbindung mit der HV. Wie die Sache am Ende ausgeht, ist mir auch vollkommen egal.

Du hast meine Meinung, die ich geschrieben habe, ohne die Details zu kennen, die jetzt plötzlich rüber kommen. FS kann die meine Meinung/Antwort vollkommen ignorieren oder sie einfach mal als mögliches Szenario ganz oder teilweise in Betracht ziehen.

Läuft es besser, ok. Wenn nicht so zuriedenstellend, kann er/sie später gern mal hier nachlesen, ob sich nicht das ein oder andere, was ich geschrieben habe, am Ende bewahrheitet hat. Viel Glück beim Kampf um Schadensersatz!

Danger82310 
Fragesteller
 30.10.2018, 19:46

Bwhoch2 1. waren es keine riesigen sperrigen Teile 2. Kann man den Raum abschließen. Und 3. Waren sie deswegen genau in diesem Raum weil dort keiner durch die Gegenstände behindert wird. Oder gehst du 3 mal am Tag deinen Stromzähler ablesen? Ich glaube kaum. Wie Majorie22 schon sagte wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Klappe halten! Danke

Lotta1965  31.10.2018, 05:54
@Danger82310

Natürlich handelt es sich um sperrige Teile. Dein Sofa wird ja nun nicht so klein gewesen sein, dass man es mit dem Fuß beiseite schieben kann. Auch wenn der Raum abschließbar ist, bedeutet das ja nicht, dass er zum Abstellen diversen Krams genutzt werden kann. Außerdem wirst ja nicht nur du einen Schlüssel zu diesem Raum haben, sondern jeder andere Mieter auch.

Schlicht - dein Kram hat da nichts zu suchen, der Raum zählt nicht zu deiner Mietsache. Leider hast du die Frage nicht beantwortet, wie lange das Zeug da rumstand.

bwhoch2  31.10.2018, 09:15
@Danger82310

Noch eine Einschätzung - Du kannst sie annehmen oder es lassen:

Von den 970 € wirst Du vielleicht die Hälfte erstreiten, was bedeutet, dass auch die Hälfte der Gerichts- und Anwaltskosten an Dir hängen bleiben. Somit bleiben 485 €. Davon darfst Du dann noch Deinen eigenen Aufwand abziehen, um RA-Termine und Gerichtstermine wahrzunehmen. Wieviel dann noch bleibt?

In jedem Fall, wenn HV gleichzeitig auch Vermieter ist, wird man intensiv über eine mögliche Mieterhöhung nachdenken. 40 bis 50 € mehr pro Monat und die haben ihren "Schaden" in zwei Jahren wieder eingesammelt.

Macht nichts, weil Du sowieso umziehst? Ok, wenn dann die neue Miete nicht höher ist, als die bisherige....