Darf der Arbeitgeber verlangen, dass seine Angestellten das Büro neu streichen?

6 Antworten

Eine Verpflichtung, berufs- oder fachfremde Arbeiten auf Anweisung des Arbeitgebers auszuführen, die über mögliche arbeitsvertragliche Vereinbarungen hinaus gehen, besteht nur in Notfällen (bei einer Überschwemmung muss auch der Buchhalter bei Ausräumen des Lebensmsittellagers helfen); hier könnte eine Weigerung im Extremfall auch eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

In dem von Dir genannten Beispiel bist Du nicht zur Befolgung der Anweisung verpflichtet.

Wenn Du Dich daran beteiligst, besteht aber Versicherungsschutz; hier verhält es sich analog zum Bestehen eines Versicherungsschutzes bei betrieblich veranlassten Feiern auch außerhalb der Arbeitszeit und der Arbeitsstätte.

Welche Konsequenzen sich für Dich ergeben könnten, wenn Du Dich weigerst, kann ich selbstverständlich nicht beurteilen.

Sofern es keinen Betriebsrat gibt und auch das Kündigungsschutzgesetz wegen zu geringer Größe des Betriebes keine Anwendung findet, ist der Arbeitgeber in dieser Hinsicht leider relativ "frei" - er würde in diesem Fall wohl kaum eine unmittelbare Begründung für die Kündigung (und schon gar nicht diese Begründung) anführen.

Ich sehe in dieser Aktion eigentlich kein Problem.

Versicherungsschutz besteht zu 100% Das Malern mit dem Putzplan für die Toilette zu vergleichen ist ein wenig an den Haaren herbeigezogen.

Selbstverständlich kann der AG nicht verlangen, dass Eure Arbeit so picobello ausgeführt wird wie von einer Fachkraft. Wenn Du Dich nicht zum Malern in der Lage fühlst dann mach Nebenarbeiten, auch Kaffee kochen gehört zu so einer "Party"

Einen Rechtsstreit würde ich deswegen ganz bestimmt nicht vom Zaun brechen. Das kannst Du dann beim Toilettenputzplan machen ;-)

Modrian  31.07.2013, 15:06

Das Malern mit Klo putzen zu vergleichen ist nicht an den Haaren herbeigezogen.

Bei einem Arbeitsvertrag verkauft man nicht seine Seele sondern erklärt sich bereit, die Arbeit zu erledigen, die im Vertrag steht, bzw. zum Berufsbild gehört.

Maximilian112  31.07.2013, 18:18
@Modrian

und manchmal besteht das Leben auch ganz einfach aus Kompromissen, aus Geben und Nehmen

NEIN, das darf er nicht, denn das gehört nicht zu Deinem Aufgabenbereich und wäre auch nicht über das Direktionsrecht Deines AG gedeckt.

Gegenbeispiel: Du bist Buchhalterin und ihr habt auch diverse Möbelkpacker oder so. Wegen Flutgefahr ordnet Dein Chef an, das jetzt alle mitanpacken müssen, damit das Inventar gerettet werden kann. In diesem Fall müsstest Du mit anpacken, obwohl die Firma auch über Packer verfügt.

Im Prinzip hat der Arbeitgeber "Direktionsrecht". Das bedeutet, was er sagt, wird gemacht. Schließlich bezahlt er euch ja die Arbeitszeit.

Das findet natürlich seine Grenzen in der fachlichen Eignung

. Auch kann von dir niemand verlangen, dir Malerklamotten zu besorgen.

Falls der Chef dir wegen Arbeitsverweigerung kündigen würde, kämst du beim Arbeitsgericht zwar durch, wärst deinen Job aber trotzdem los.

Familiengerd  30.07.2013, 22:25

@ DerHans:

Im Prinzip hat der Arbeitgeber "Direktionsrecht". Das bedeutet, was er sagt, wird gemacht.

Jetzt hast Du nur noch vergessen hinzuzufügen "Denn er ist der Chef und der darf das!" - dann wäre die Aussage "perfekt"! :-((

Aber das Direktionsrecht ist zum Glück kein Freibrief für den Arbeitgeber!!!!

Man mag (wie ich) in diesem Fall der Meinung sein: Warum soll man's nicht machen, kann ja auch lustig werden - und wenn's in der Arbeitszeit ist ...; so etwas machen viele Eltern in der Freizeit in den Schulklassen ihrer Kinder auch.

Das ist aber hier nicht die Frage, sondern die Frage ist, ob der Arbeitgeber das Recht hat, das "anzuordnen". Und die Antwort lautet Deinem "Direktionsrecht" zum Trotz: Nein!!!! - Er kann bitten, anregen, vorschlagen, weinen, flehen, fluche - aber nciht befehlen, anordnen ...

Das darf der Chef nicht verlangendas sind Sonderaufgaben die abgelehnt werden können,ohne das es arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen darf.Ich einem vergleichbarem Fall hatte ein Chef gefordert das die Büroangestellten die Büros und das Gebäude reinigen,das wurde abgelehnt und es mussten Abmahnungen wegen Arbeitsverweigerung aus den Personalakten wieder entfernt werden.Der Chef kann die Mitarbeiter bitten,er kann es aber nicht verlangen.