Darf der Arbeitgeber Stundenkonto einführen ohne dass ich den Zusatz zum Stundenkonto unterschreibe?

3 Antworten

Wenn Du bisher Deine Überstunden vergütet bekommen, Du keine Vereinbarung über ein Zeitkonto geschlossen hast, kein entsprechender Tarifvertrag gilt und es auch keine Betriebsvereinbarung (Voraussetzung: Es gibt einen Betriebsrat) gibt, muss der AG die Stunden bezahlen.

Wie Du es schilderst, ist der AG jetzt auf die Idee mit dem Zeitkonto gekommen und die setzt er durch, ob man will oder nicht. Der AG kann den Arbeitsvertrag nicht einfach einseitig ändern. Wenn im Arbeitsvertrag steht, dass Überstunden bezahlt werden und keine Rede von einem Zeitkonto ist, darf er den AN die keine Zusatzvereinbarung unterschrieben haben auch keine Ü-Stunden auf ein Zeitkonto buchen.

Falls es keinen Betriebsrat gibt sollte man sich mal überlegen, ob man nicht doch einen wählt. Wer weiß, was dem AG noch alles einfällt.

Wenn es zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber nicht zu einer Vereinbarung über die Führung eines Arbeitszeitkontos kommt, ist das Arbeitszeitkonto - mit den von dir genannten entsprechenden Plus- und Minus-Stunden-Regelungen - auf Dich nicht anzuwenden.

Wenn es in Deinem Arbeitsvertrag (ich nehme an, dass für Dein Arbeitsverhältnis kein Tarifvertrag gilt) keine Regelung zum Ausgleich von Überstunden gibt (also die Festlegung "Entgeltung" oder "Freizeit"), kannst Du die Bezahlung der Überstunden verlangen.

Du solltest aber auf jeden Fall - zu Deiner eigenen Absicherung - jede Mehrarbeit/Überstunde selbst dokumentieren, wenn dies (Deine Anwesenheit im Betrieb) nicht grundsätzlich schon über die Zeiterfassung geschehen sollte.

Die Nichteinigung mit dem Arbeitgeber zur Einführung des Arbeitszeitkontos mit den genannten Nebenabreden auch für Dich bedeutet, dass Du nicht verpflichtet bist, zusätzliche Stunden auf Anordnung des Arbeitgebers zu leisten; Überstunden aufgrund dringender betrieblicher Notwendigkeiten und konkreter Notfälle sind davon wegen der Treuepflicht dem Arbeitgeber gegenüber ausgenommen. Du musst dann auch keine "Zwangs"-Minusstunden hinnehmen (z.B. bei schlechterer Auftragslage); der Arbeitgeber ist dann weiterhin verpflichtet, Dich für die vereinbarte Stundenzahl zu entlohnen, auch wenn er Dir nicht genug Arbeit dafür zuweisen kann (siehe dazu das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko").

Ja, dass ist machbar! Das ist ein Arbeitszeitkonto und mit dem gesetzlichen Arbeitszeitrecht vereinbar!

Familiengerd  25.08.2015, 13:04

Ja, dass ist machbar!

Ein Arbeitszeitkonto ist für den Arbeitnehmer nur dann verbindlich, wenn es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart (Arbeits- oder Tarifvertrag) worden ist oder wenn es dazu eine Betriebsvereinbarung (Betriebsrat vorausgesetzt) gibt.

wikinger66  25.08.2015, 14:18
@Familiengerd

Alles richtig, habe geschrieben "es ist machbar"! Wenn die Nebenabrede zum Arbeitsvertrag nicht unterschrieben wird kann sich jeder die Konsequenzen aurechnen!

Familiengerd  25.08.2015, 14:26
@wikinger66

Welche Konsequenzen sollten das denn sein können??

Erstens ist hier das Kündigungsschutzgesetz anwendbar; und da dürfte sich der Arbeitgeber schon schwertun, einen plausiblen Kündigungsgrund zu finden.

Zweitens kann der Arbeitgeber auch nicht mit einer Änderungskündigung "kommen", denn mit der könnte er nur dann Erfolg haben, wenn die Fortführung des Arbeitsverhältnisses überhaupt nur noch unter den geänderten Bedingungen möglich sein sollte: und dieser Fall ist hier ja wohl nicht gegeben!

Dass ein "widerspenstiger" Arbeitnehmer möglicherweise irgend wann "genervt" aufgeben könnte, ist eine andere Frage.

wikinger66  25.08.2015, 14:55
@Familiengerd

Du hast deine Frage eindeutig selbst beantwortet!

Familiengerd  25.08.2015, 15:02
@wikinger66

Was ich aufgezeichnet habe, ist sicher etwas ganz Anderes als das, was Du mit "kann sich jeder die Konsequenzen ausrechnen" wohl gemeint haben solltest.