Darf der Anwalt meine Freundin und mich zugleich vertreten?
Hallo liebe Leute, ich hätte eine Frage und zwar muss ich mich bei einem Anwalt für eine Sache im Bereich strafrecht beraten lassen. Eine Freundin und ich haben eine körperliche Auseinandersetzung mit einer Dame gehabt. Nun wurde uns von der Polizei empfohlen uns von einem Anwalt beraten zu lassen. Da ich Geschädigte bin und meine Freundin aus Notwehr Pfefferspray gesprüht hat hat sie eine Anzeige wegen körperliche Verletzung bekommen. Laut ersten Angaben der Polizei bin ich Geschädigter. Nun muss ich erstmal auf Post warten. Wie wäre es denn.... könnte ein Anwalt uns beide vertreten? Da wir beide Morddrohungen erhalten haben und beide vorab Geschädigte waren nur meine Freundin wegen dem pfefferspray eine extra Anzeige wegen körperlicher Verletzung erhalten hat?
3 Antworten
Ein Anwalt für beide Parteien geht nur bei Scheidungen. Strafrechtlich ist das nicht möglich.
Nein, wegen möglicher Interessenkonflikte darf der gleiche Anwalt nicht dich und deine Freundin gleichzeitig vertreten.
Da sie Beschuldigte ist, sollte sie einen Anwalt für ihre Verteidigung haben.
Für dich als Geschädigte / Zeugin ist es nicht so wichtig, einen Beistand zu haben.
Beraten wsl schon, aber vor Gericht darf nur ein Anwalt einen Mandanten vertreten.