Darf das Einwohnermeldeamt einfach Daten rausgeben?

3 Antworten

einwohnermeldeamt , gehen... gebühr bez. mit einer einigermasen pausiblen erklärung , bekommste fast alles

Wer dem Einwohnermeldeamt eine "berechtigtes Interesse" nachweist, bekommt, gegen Gebühr, die neue Anschrift.

Unter anderem ist es ja genau dafür da.

wenn der "jemand" glaubhaft ein sog. "berechtigtes interesse" nachweisen kann, dann schon.

Mandilicouse 
Fragesteller
 29.09.2016, 14:12

Das die Adressen vor und Nachname rausgeben weiß ich ja aber auch richtig Daten wann man dort gewohnt hat und für wielange und wann man sich umgemeldet hat?

Dave0000  29.09.2016, 14:14

wenn der "jemand" glaubhaft ein sog. "berechtigtes interesse" nachweisen kann, dann schon