CH-Mehrwertsteuer

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die freigrenze ist die umgerechneten 300 franken in euro OHNE die mehrwertsteuer, also der nettopreis.

im geschäft fragst du nach dem ausfuhrschein. bezahlen tust du den kompletten preis inkl. mwst.

diesen lässt du am deutschen zoll/grenze abstempeln und wenn du über die 300 franken netto liegst, gehst du noch zum schweizer zoll gegenüber und dort wird zoll und die schweizer mwst fällig.

beim nächsten besuch in deutschland bekommst du die mwst im geschäft zurück erstattet oder du hast einen schein von global blue erhalten - ein unternehmen, das geld damit verdient, das für dich zu erledigen-und schickst den abgestempelten schein mit der post direkt zu global blue. von denen bekommst du anteilsmäßig was zurück, im schnitt die hälfte der mwst. würde ich sagen.

viele geschäfte legen eine frist für die rückerstattung fest (z.b. max.9 monate). einige geben die rückerstattung auch nicht am selben tag raus (wenn du z.b. glaubst du könntest die ware ausführen, fährst nochmal zurück und lässt das geld ausbezahlen).

wichtig ist noch die gesamtsumme, also skibretter (250 euro) plus montierter bindung (150 euro) gilt als ein gesamtpreis/gesamtprodukt und ist somit zollfällig.

siehe hier:

http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/index.html?lang=de

marcopolo89  20.02.2012, 13:46

Achtung: du darfst nicht direkt wieder zurück ins Geschäft fahren und dir die Mehrwertsteuer zurück holen - du musst die Waren zuerst aus dem Land ausführen sonst bekommst du eine saftige Strafe! d.H. du darfst beim Zoll NIE wieder direkt zurück fahren sondern zuerst über die Grenze, ausladen und dann kannst du frühstens zurück!

marcopolo89  20.02.2012, 13:52

und noch ein weiteres Achtung:

es ist gesetzlich festgelegt, wie lange du die MWST zurückfordern kannst. Das darf nicht einfach ein Geschäft festlegen. Deutschland und Österreich z.B. haben da eine Frist von 3 Jahren, Frankreich nur noch 6 Monate und Italien sogar nur 3 Monate.

verreisterNutzer  20.02.2012, 20:08
@marcopolo89

das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, denn kein händler (in D) ist von gesetzes wegen verpflichtet, sie überhaupt zurück zu erstatten! also von fordern kann nicht die rede sein.

Sali Griller

Wenn du im Ausland einkaufst, kannst du im Geschäft gleich sagen, dass die Artikel zu Ausfuhr bestimmt sind. Wenn du unter 300 Franken bist, kannst du den Beleg am entsprechenden Zoll (D, AUT) abstempeln lassen und beim nächsten Besuch erhälst du die ausländische Mehrwertsteuer zurück.

Wenn du über der Freigrenze bist, musst du dich zusätzlich am CH-Zoll melden. (Am Samstag ist da niemand am arbeiten) Dort musst du dann ein Formular ausfüllen und deine Einfuhren deklarieren. Ich hab das letzte Mal eine Rechnung erhalten und musste diese innert 10 Tagen einzahlen.

Wichtig zu wissen ist, dass wenn du den Zoll überschreitest und das Formular nicht ausgefüllt hast, also du hast keinen Durchschlag dabei, dass du die Waren richtig verzollst und sie dich kontrollieren wird es teuer...

Das mit der "Freigrenze" ist Unfug: weil die Mehrwertsteuer, in der Schweiz 11% geringer wie zum Beispiel in Deutschland. Statt 108.00 zahlst Du dann 119.00 weil Du die Franchise ausgenutzt hast. Ohne dass Du am Zoll die Ausfuhr deklarierst, wird dir die MwSt im Ausland nicht zurückgezahlt. Du kannst nicht einfach beim nächsten Einkauf zum Händler im Ausland gehen und sagen .. letzte Woche habe ich Waren für 200.00 in die Schweiz ausgeführt, geben Sie mir die MwSt zurück.    . 

Hallo muss man den Wert der 300 CHF überteigt verzollen oder den gesamtenbetrag?

Also Warenwert 500CHF..sind dann 500 oder 200 zu verzollen?

francoposto  12.04.2015, 01:07

Der gesamtbetrag und das Wort "verzollen" ist Quatsch ... Du bezahlst die Mehrwertsteuer (die ausländische Mehrwertsteuer kanst Du beim Händler im Ausland zurückfordern wenn Du die Ware ausgeführt hast).