Ebay-einkauf aus dem Ausland: Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer nach Import

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eigentlich ist es so, dass wenn ein deutscher Verkäufer Ware in die Schweiz verkauft, die Rechnung ohne Mwst. ausstellen muss und der schweizer Kunde dann die 8% schweizer Mwst. und die ev. anfallenden Zollgebühren an den Postboten zu bezahlen hat.

Es kann doch nicht sein,dass Sie die 19% deutsche Mwst. und dann auch noch die schweizer Mwst. bezahlen müssen.

Wenn das ein deutscher Händler war, dann muss er sich auch damit auskennen oder, wenn nicht, muss er sich eben erst schlau machen.

wenn er die quittung hat sollte er überweisen doch ist der käufer für porto zuständig. der verkäufer hätte sich vorher schlau machen müssen und dies mit einberechnen müssen doch leider nicht verplichtet es zu zahlen. leider risiko von dir. hatte ich auch bei einem handy aus honkong aber da war alles für mich kostenlos und der verkäufer hat sich um alles gekümmert.

Ich hatte mal als Verkäufer das gleiche Problem. Der Zoll sagt, er weiss nix darüber weil es Sache des Finanzamtes ist. Beim Finanzamt mit 6 Leuten telefoniert. Zwischendurch auch noch mit der IHK telefoniert und die Deutsch- Schweizer Handelskammer kontaktiert. Kaum jemand kennt sich richtig aus.

Jemand vom Finanzamt gab mir dann folgende Auskunft: Bei Sendungen in die Schweiz kann man umsatzsteuerfrei liefern, wenn man einen Nachweis hat oder bekommt dass die Ware tatsächlich exportiert wurde. Als Nachweis gilt z.B. auch der Einschreibebeleg oder Paketeinlieferungsschein.

Der Sendung unbedingt eine Kopie der Rechnung beifügen für die vereinfachte Abwicklung durch den Schweizer Zoll

Hallo,

der Verkäufer kann eigentlich nur die Umsatzsteuer nicht ausweisen, wenn eine gültige Umsatzsteuer ID des Käufers vorliegt. Dies ist aber bei Privatpersonen nicht der Fall, da diese keine haben. Du müsstest also beim Hauptzollamt in Deutschland mit dem Nachweis der Ausfuhr, die Erstattung der Steuer beantragen. Frag am besten beim Zoll bei der Abholung selber dann nach. Die Brüder müssen den genauen Werdegang wissen. Viele Grüße

benutzer73 
Fragesteller
 23.11.2011, 16:09

Gut gemeint, aber Ihre Antwort stimmt nicht. Unterdessen habe ich bei der schweizerischen und deutschen Zollbehörde und dann schliesslich mit dem bremener Finanzamt gesprochen:

Der Verkäufer muss an alle Auslandkunden eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer aussstellen. Mit Nachweis der Ausfuhr erhält er vom deutschen Finanzamt die Umsatzsteuer zurückerstattet. Der Nachweis kann ich verschiedener Form vorliegen, z.B. DHL-Zollquittung (der Auslands-Mehrwertsteuer). Ich schreibe dies, damit nachfolgende Leser von der falschen Antwort nicht irregeleitet werden. Diese Information hier ist verlässlich, heute eingeholt.

Besten Dank aber für alle Antworten auf diesem Thread, sie alle haben schlussendlich geholfen und Schritt für Schritt zum Ziel geführt.