Bußgeld für Abstellen des Autos ohne Kennzeichen?

2 Antworten

Nicht zugelassene , zulassungspflichtige Fahrzeuge dürfen nicht in den öffentlichen Verkehr , auch nicht in den ruhenden (Parken) gebracht werden. Wer es tut begeht eine Ordnungswidigkeitund die kann auch beim ersten mal geahndet werden. Aber die Komunen haben bei Ordnungswidrigkeiten einen großen Ermessensspielraum und müßen nich gleich das gesammte Strafmaß auschöpfen. Also schaff´den Wagen schnell von der Straße und hoffe das nichts kommt.

Kannst du auf jeden Fall mit rechnen.Da wo Geld zu holen ist,ist das Ordnungsamt schnell dabei,dass müsstest du als Autofahrer doch wissen.