Bundespolizei: Wie viel verdient man mit welchem Diensträng?
Hallo,
Ich weiß in etwa, wie viel man nach der Ausbildung im Mittleren, Gehobenen und Höheren Dienst verdienst. aber ich wollte man Fragen wie viel jemand im Mittleren Dienst mit einem Stern (ledig) und jemand vergleichsweise mit 4 Sternen (verheiratet,2 Kindern) verdient. Und das natürlich auch für den gehobenen und Höheren Dienst.
2 Antworten
Hallo JD0001,
der Verdienst der Polizisten richtet sich:
- nach der Besoldungsstufe in der sich die Beamten befinden und die Besoldungsstufe richtet sich wiederum einzig und alleine nach dem Dienstgrad
- nach der Erfahrungsstufe. Pi mal Daumen, steigt man alle drei Jahre in der Erfahrungsstufe
Nun führe ich Dir mal an, welcher Dienstgrad welche Besoldungsstufe hat.
Es gibt drei Laubahnen bei der Polizei
Mittleren Dienst Einstiegsvoraussetzungen: Realschule oder Abitur
- Polizeimeister (Schulterstück 2 blaue Sterne) (Einstiegsdienstgrad beim mittleren Dienst) Besoldungsstufe A7
- Polizeiobermeister (Schulterstück 3 blaue Sterne) Besoldungsstufe A8
- Polizeihauptmeister (Schulterstück 4 blaue Sterne) Besoldungsstufe A9
- Polizeihauptmeister mit Zulage (Schulterstück 5 blaue Sterne) Besoldungsstufe A9 mit Amtszulage
gehobener Dienst Einstiegsvoraussetzungen: Abitur
- Polizeikommissar (Schulterstück 1 silbernen Stern) Besoldungsstufe A9
- Polizeioberkommissar (Schulterstück 2 silberne Sterne) Besoldungsstufe A10
- Polizeihauptkommissar (Schulterstück 3 silberne Sterne) Besoldungsstufe A11
- Polizeihauptkommissar (Schulterstück 4 silberne Sterne) Besoldungsstufe A12
- Erster Polizeihauptkommissar (Schulterstück 5 silberne Sterne) Besoldungsstufe A13
höherer Dienst
- Polizeirat (Schulterstück 1 goldenen Stern) Besoldungsstufe A13
- Polizeioberrat (Schulterstück 2 goldenene Sterne) Besoldungsstufe A14
- Polizeidirektor (Schulterstück 3 goldenene Sterne) Besoldungsstufe A15
- Leitender Polizeidirektor (4 goldene Sterne) Besoldungsstufe A16
Unter http://www.gdpbundespolizei.de/wp-content/uploads/2012/05/150108_Besoldung_Internet.pdf kannst Du die aktuelle Besoldungstabelle einsehen in der die Grundgehälter stehen.
Zu dem Grundgehalt kommt hinzu:
- Polizeidienstzulage ca. 133,00 Euro
- 0,77 € (geplant 1,15 €) für jede Nachtdienststunde
- 1,54 € (geplant 2,30 €) für jede Stunde am Samstag ab 13.00 Uhr
- 3,27 € (geplant 4,90 €) für jede Stunde an Sonntagen und Feiertagen
Abziehen musst Du von dem Gehalt nur die Lohnsteuer, denn Beamte der Bundespolizei bezahlen
- keine Krankenversicherung
- keine Arbeitslosenversicherung
- keine Rentenversicherung
Die Abzüge der Steuern richten sich nach der Lohnsteuerklasse, spricht ledig, verheiratet, Kinder usw.
Gibt diesbezüglich im Internet unzählige Online Rechner, wo man das Bruttogehalt angibt, dann einstellt, ob man verheiratet ist, ob man Kinder hat und in welchen Bundesland man lebt und man bekommt dann ausgerechnet, wieviel einem der Arbeitgeber überweist. Musst hat einfach mal danach Googlen
Schöne Grüße
TheGrow
5mio jährlich...
Bei einem arbeitstag von 8 std sind das in etwa ein stundenlohn von 2.367,42 Also nur so circa...
Oh ja, sorry..
Die antwort ist: Nein.
Die Antwort auf welche Frage?
Auf die Frage: ''Die Antwort auf welche Frage?''
Was soll das bitte werden? Ist weder Lustig noch ergibt es ein Sinn. Dich Fragen, wie alt du bist kann ich mir sparen.
Trauriger weise wesentlich älter als du jetzt vermuten würdest...
Ich sehe gerade, dass ich die einzige antwort gegeben habe, was auch erklärt warum du auf den unfug eingehst... ich lese mir mal aus höflichkeit die frage durch..
ui.. das ist ja schon ne spezifischere frage.
so in etwa 5mio jährlich?
Spaß beiseite... Gibts nicht irgendwo im internet dazu n vergleich?
Ich hoffe das kann dir weiter helfen:
http://www.hoer-talk.de/threads/gehalt-bei-der-bundespolizei-gehobener-dienst.18408/
und? hat der link dir weitergeholfen?
Ja hat er. Warum erst dieser Schwachsinn und nicht gleich so. Nächstes mal versuch von Anfang an zu helfen und antworte ernsthaft auf Frage oder lass es einfach sein.
Danke für den Link.
Das beantwortet meine Frage in keinster weise.