Verpflichtungszeit bei der Bundespolizei?

3 Antworten

Polizist bist du bis zur Pension und kündigen kannst du jederzeit. Wenn du während der Ausbildung kündigst musst du mit Rückzahlungen der Anwärterbezüge rechnen.

Als Beamter kannst du jederzeit fristlos kündigen.

Du kannst jederzeit um unverzügliche Entlassung bitten. Der Dienstherr MUSS nicht zustimmen, wird er aber, denn alles andere macht ja wenig Sinn.

Du musst allerdings prüfen, was der Bund bezüglich Rückzahlungen der (Anwärter-)Bezüge in seinen Verträgen stehen hat.

Gruß S.