Brauche Tipps und Hinweise für den Beschlussantrag (Eigentümerversammlung)?

4 Antworten

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Stimmt die WEG der Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes des Gebäudes nicht zu, haben Sie keine Chance.

Eine Anfechtungsklage gegen rechtswidrige WEG-Beschlüsse muss fristgerecht erfolgen. Für die Beschlussanfechtung eines WEG-Beschlusses gilt eine Frist von einem Monat ab dem Tag der Beschlussfassung. Danach ist der rechtswidrige Beschluss unanfechtbar – Rechtssicherheit geht hier vor Rechtmäßigkeit.

ich möchte eine Balkonverglasung, in meinem Balkon bauen lassen.

Damit könnte das ggf. Wohnfläche werden und eine Änderung der Teilungserklärung notwendig machen.

Klär das vorher ab.

hilflos99  06.12.2021, 09:38

Balkon ist immer Wohnfläche

lesterb42  06.12.2021, 09:40
@hilflos99

ja, zu 1/4. Wenn das umhaust ist, kann das aber zu 100 % Wohnfläche sein.

Wenn es Deiner ist, muss doch keiner gefragt werden.

Gehört das Ding der Eigentümergemeinschaft, ist es eine bauliche Veränderung und die muss kein ET hinnehmen.

Für die Anfechtungsfrist gilt das Datum der Bekanntgabe vom Beschluss.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Solaranlage am Geländer muss genehmigt werden