Boiler für Warmwasseraufbereitung entkalken

7 Antworten

Entkalkung ist auf diese Weise völlig unnötig. Mit 75 € pro Jahr für Entkalkung hat der Vermieter nach 7 Jahren locker das Geld für einen neuen Boiler in der Tasche.

Aber nun zur eigentlichen Frage: Wenn der Vermieter für das Entkalken einen solchen Betrag verlangt, muss er auch Kostenbelege vorweisen. Nun könnte es sein, dass der Boiler alle 2 Jahre oder alle 3 Jahre entkalkt wird und das kostet dann jedes Mal 150 € bzw. 225 €. Diesen Betrag könnte der Vermieter dann auf diesen Zeitraum aufteilen, sodass jährlich ein gleicher Betrag dabei raus kommt. So etwas kennt man beispielsweise von der Öltankreinigung, die alle 5 bis 6 Jahre gemacht werden sollte.

Wichtig aber: Es muss eine Rechnung für diese Leistung zu Grunde gelegt werden und es muss genau dargestellt werden, wie die Rechnung auf mehrere Jahre aufgeteilt wird.

Ist das nicht der Fall, kannst Du die Zahlung dieses Postens verweigern. Rückwirkend wirst Du aber kaum eine Chance haben, das wieder zurück zu bekommen.

Im Rahmen der Möglichkeit zur Belegeinsichtnahme könntest Du jetzt ggf. noch die Abrechung für 2013 hinsichtlich dieser Position prüfen. Liegt kein Beleg vor, weise die Bezahlung für 2013 zurück und zieh Dir von der Nachzahlung die entsprechende Vorauszahlung für 2014 ab. Kürze Deine monatliche Vorauszahlung ggf. um € 6,25 unter Verweis auf diese Beanstandung.

Das ist natürlich nicht rechtens. Er darf nur Kosten verlangen und umlegen die Erlaubt sind und anfallen. Es könnte sogar sein das dies ein Posten ist der gar nicht auf den Mieter ungelegt werden darf, da es zu den normale Pflichten des Vermieters zählt, weiß ich jedoch nicht. Oder es ist etwas was eigentlich gar nicht gemacht werden muss, da ich davon zum ersten mal höre. Dahingehend schlage ich vor sich mal bei einem Installateur zu erkundigen.

Theoretisch könnten sie die Zahlungen der vergangenen Jahre zurück verlangen, (womöglich sogar mit Zinsen ?). Wenn es nicht gemacht wurde wird er die kosten dafür auch nicht nachweisen können. Jedoch könnte die Tatsache das sie das 7 Jahre geduldet haben die Sache etwas erschweren. Da dies als stillschweigendes Einverständnis interpretiert werden kann.

Wenn möglich oder nötig bei der Verbraucher Zentrale weitere Infos einholen oder Mieter verein, es geht immer hin um gut 500€.

Erfolgte die Forderung und Bezahlung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung? Wenn ja, musst du bedenken, das die Einspruchsfrist 12 Monate ab Zustellung der Abrechnung beträgt. Danach ist das Geld unwiederbringlich futsch. Also, für die letzte Abrechnung zurückfordern oder nach Ankündigung von der nächsten Miete abziehen.

Hat der V. das Geld separat eingefordert, käme die dreijährige Verjährungsfrist in's Spiel. Danach könntest du für 2012 bis 2014 die75 EUR zurückfordern, immerhin 225 Euro. Das per Einwurfeinschreiben. Begründung: Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB.

Grundsätzlich dürfen nur solche Leistungen umgelegt werden, die vereinbart und tatsächlich angefallen und auch Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung sind.

Nee - wenn Du bezahlst, musst Du auch bekommen, was Du bezahlst.

Ist sowieso die Frage, ob das Entkalken des Boilers von Dir oder vom Vermieter bezahlt werden musst. Da würde ich mal beim Mieterverein nachfragen.

Wenn jedenfalls gar nichts getan wird, würde ich auch gar nichts zahlen...

Seit 7 Jahren gibst du dem Vermieter Geld fürs Entkalken und beschwerst dich erst jetzt, dass der Vermieter nichts leistet? Wie erfolgt denn diese Zahlung? Im Rahmen der Abrechnung der Nebenkosten? Oder gabst du das Geld per Barzahlung mit oder ohne Quittung?