blaulicht zur unfallstellenabsicherung

5 Antworten

Nein. Auch wenn du bei der FF bist, darfst du deinen Privatwagen 

a) nicht mit einem Blaulicht "schmücken" 

b) noch darfst du dieses im Straßenverkehr nutzen. Auch nicht zur Absicherung. Denn dafür ist die Polizei bzw. wenn bereits angerückt, die Feuerwehr zuständig.

Bei Gelblichtern sieht das anders aus. Dieses darfst du im Falle eines Unfalls zur Warnung des nachfolgenden Verkehrs nutzen. 

Soweit ich weiß nicht, Blaulicht ist auch nicht zum Absichern sondern um Sonderfahrten zu machen.

LG

Es handelt sich um ein Sondersignal, klares NEIN, eine Verwechslungsgefahr ist gegeben. Bei Gelblicht sieht es wiederum anders aus.

Nein, die Unfallstelle kann privat nur mit gelbem Blinklicht abgesichert werden, alles andere ist verboten.

nein darfst du nicht, da du auf deinem privat-pkw kein blaulicht installieren darfst. auch kein magnet-blaulicht.