Als DRKler Unfallstelle mit Blaulicht absichern?
Mich würde es mal interessieren ob ich rein zur Gefahrenabsicherung (z.B. zur absicherung einer Unfallstelle) an der es Verlezte gibt an meinem Privat PKW ein Blaulicht verwenden darf?Bin selbst im DRK aber da kann mir keiner weiterhelfen und im Netz habe ich auch noch nichts konkretes dazu gefunden.Bedanke mich schon mal im Voraus für nützliche und sachliche Antworten
3 Antworten
Ob du in der Feuerwehr oder im DRK oder sonstwo bist ist nicht entscheidend. Du darfst sogenanntes Blaulicht nicht an deinem Privatfahrzeug anbringen, auch nicht um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Dafür gibt es andere zugelassene Möglichkeiten.
"In Deutschland dürfen allein Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und sonstigen Einsatzkräften wie dem Technischen Hilfswerk mit Blaulicht (als Rundumleuchte) ausgestattet sein. Dasselbe gilt für das Martinshorn."
http://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/38-stvo/
dafür müsstest du eine leitende position haben siehe http://hessenschau.de/politik/noch-mehr-retter-bekommen-privat-blaulicht,blaulicht-auf-privatfahrzeugen-100.html
Die Antwort ist simpel. Du darfst es nicht.
Blaues Rundumlicht ist Einsatzfahrzeugen vorbehalten.