Bis wann muss Die Hausverwaltung Wohnung und Schlüssel übergeben wenn Mietverhätnis 1.2. ist

3 Antworten

Mieter haben das Recht, eine Wohnung fristgerecht übernehmen zu können- selbst wenn es sich um einen Feiertag handelt. Auf diesen Anspruch weist der Deutsche Mieterbund (DMB) unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Berlin hin (Az.: 65 S 219/10). Kann der Mieter nicht zum vereinbarten Termin einziehen, hat er das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, und kann Schadenersatz fordern, beispielsweise weil er Möbel einlagern musste.

Wohnungsübergabe zum Monatsersten

Wohnungsmietverträge endeten grundsätzlich zum Monatsablauf, so dass Mieter darauf angewiesen seien, die neue Wohnung auch entsprechend zum Monatsersten zu erhalten, erklärt der Mieterbund zur Begründung. Zwar möge insbesondere einem gewerblichen Vermieter eine Wohnungsübergabe an einem Werktag lieber sein. Das müsse aber nicht zwingend mit der Interessenlage des Mieters übereinstimmen, der am nächsten Werktag möglicherweise arbeiten muss. Haben Mieter und Vermieter den Vertragsbeginn auf den Ersten des Monats festgelegt, kann der Vermieter nicht argumentieren, er wolle die Wohnung erst am nächsten Werktag übergeben.

http://www.berlin.de/special/immobilien-und-wohnen/mietrecht/2792404-739654-wohnungsuebergabetermin-muss-auch-vom-ve.html

Wenn sie den Schlüssel erst am 03.02. bekommt, braucht sie auch erst ab dem 03.02. Miete zahlen - ich würde mich da aber nicht so weit aus dem Fenster lehnen - die sind ihr ja immerhin um einen ganzen Monat entgegen gekommen. Rein rechtlich hätte sie erst am 01.02. Anspruch, den Schlüssel zu bekommen, denn erst ab dem Tag hat sie den Mietvertrag.

Der Mieter hat Anspruch, dass die ihm laut Mietvertrag vermietete Wohnung spätestens zum Mietbeginn übergeben wird und er damit in deren Besitz gelangt. Ist der Vermieter, warum auch immer, verhindert oder nicht gewillt die Wohnung pünktlich zu übergeben, muss er den Termin vorziehen. Ansonsten hat der Mieter Anspruch auf Schadenersatz für jegliche Erschwernisse und Kosten die ihm dadurch entstehen.