Bin ich nach einer Adoption noch Unterhaltspflichtig?

10 Antworten

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Das Kind kann nur von einem Anderen adoptiert werden wenn du zustimmst. Dann aber verlierst du alle Rechte wie auch Pflichten die mit dem Kind zusammenhängen. Diese gehen dann an den Adoptivvater über.

hallo da ich gerade selbst mitten in der adoption stecke bin ich da wohl ganz gut geeignet für deine frage. sobald du den notarielen Adoptionsantrag unterschrieben hast , ruhen alle deine verpflichtungen und rechte. sprich du zahlst nicht mehr hast aber auch keine rechte mehr. nach der adoption bist du rein formell nicht mehr der vater. es gibt keinen verwabdschaftsgrad mehr. beerben wird dein kind seinen adoptionsvater. du bist raus, für immer.

Wenn der Adoptierende das Kind nach §§ 1752, 1741 und 1754 Abs.1 BGB adoptiert hat, wird er als Vater / Mutter des Kindes im Personenstandsregister eingetragen. Der Erzeuger erscheint nicht mehr, ist gelöscht und hat keine Rechte und Pflichten an dem Kind mehr. Das Kind kann ihn später auch nicht mehr beerben und ist ihm gegenüber auch nicht verpflichtet ihn, falls er zum Sozialfall wird, zu unterstützen. Alle Rechte und Pflichten sind dann an den Annehmenden übergegangen.

Der leibliche Vater muss einer Adoption zustimmen. Verweigert er die Zustimmung kann auf Antrag das Jugendamt diese Zustimmung ersetzen, falls der Vater seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist und das Wohl des Kindes ohne eine Adoption gefährdet wäre. Mit der Adoption erlöschen alle Rechte und Pflichten zwischen Vater und Kind. Keine Unterhaltszahlungen mehr (in beide Richtungen), keine Erbansprüche. Der Adoptivvater tritt voll an deine Stelle.

wenn das kind vom anderen mann adoptiert wurde fällst du in jeglicher hinsicht aus allem raus!!!

aber warum sollte das kind einen von euch beerben? man geht ja im allgemeinen davon aus das kinder älter als die eltern werden!

aber nein, adoptiert heißt gesetzlicher vater, du bist quasi nicht mehr vorhanden in bezug auf das kind