Billig einkaufen, teurer weiterverkaufen, strafe?

7 Antworten

Das ist vom Umfang und der Regelmäßigkeit abhängig. Ein bisschen ist privat, viel ist gewerbe

Geochelone  19.04.2018, 06:53

So ein Quatsch. Das Gewerberecht kennt keine Umsatzfreimengen.

Wenn das nur einmalig ist als Privatverkauf und du Abnehmer findest,dann passiert nichts. Tust du das aber in Mengen und regelmäßig ohne Gewerbe , dann wirst du mit einer Strafe rechnen können falls es rauskommt und das kann schon teuer werden.

Wenn du das regelmäßig und zur Erzielung deines Lebensunterhaltes betreibst:

Ohne Gewerbe anmeldung ist das Betrug, Steuer und Sozalabgabenhinterziehung.

Ansonsten ist das ganz normal und nennt sich handel.

Billig einkaufen OK.

Aber was verstehst du unter teuer verkaufen?

Ohne Kalkulation? Dann wird das nix.

Das brauchst du nur wenn du das regelmäßig machst und damit auf eine Gewinnerzielung aus bist.

Ist im Gesetz ein wenig schwammig formuliert. Auf der sicheren Seite bist du, wenn du dir einen Gewerbeschein holst, wenn du das regelmäßig vorhast.

Das was du als Straftat beschreibt ist völlig normaler Handel.

Passiert das regelmäßig redet man von einem Gewerbe. Hierfür bedarf es einen Gewerbeschein und dann wird es amtlich.