Bilder gefunden, auf denen zu sehen ist wie ehemaliger Nachbar Asbestplatten unter Einfahrt vergraben hat. Was sollen wir jetzt tun?

6 Antworten

Ich denken mal das es verboten war. Bzw auch noch ist. Google da mal die Rechtsprechung und geh mit den neuen Eigentümern zur Polizei.

gerolsteiner06  24.09.2015, 19:01

was hat er sich da einzumischen und zur Polizei zu gehen.

Wenn die zur Polizei gehen wollen ist das rein ihre Sache.

Seine Frage war: ob er sie informieren soll, ja oder nein.

Ich würde diese Bilder dem Nachbarn unverzüglich zukommen lassen (Kopie), da es sich bei den Platten - sollten es Eternitschindeln sein - um einen verdeckten Mangel an der Kaufsache handelt, und der Erwerber einen Schadenersatzanspruch in Höhe der Aufwendungen für die fachgerechte Entsorgung gegen den Verkäufer der Immobilie hat. Unabhängig von der Frage der Gefährdung (die - solange die Platten abgeschlossen im Erdreich ruhen - marginal ist), hat der Vorbesitzer sich eines Umweltvergehens strafbar gemacht, weil die Platten fachgerecht abgenommen und entsorgt gehört hätten (was bei asbesthaltigen Eternitschindeln schonmal € 1500.-- und mehr kosten kann). Dies dem neuen Besitzer mitzuteilen ist schon deswegen moralisch geboten, weil diesen an der Sachlage ja keinerlei Verschulden trifft.


zur Antwort von Flexbn: Nein, Asbest ist nicht giftig!

ABER: wenn es in die Umgebungsluft gerät, und eingeatmet wird, dann kann Asbestose entstehen, ein sehr schwere Art des Lungenkrebses.

D.H. solang die Absbestplatten fest unter den Pflastersteinen (und wahrscheinlich noch mal durch einer Schotterschicht ) abgedeckt sind, passiert da gar nichts. Wenn aber mal jemand das ganze aufbuddelt, und dabei die Platten zerbröseln, wird es sehr gefährlich.

Mein Tip: Sage es den Nachbarn, die sollten schon wissen was sie unter den Füßen haben., Vor allem weil sie ja leicht mal auf die Idee kommen können, daß sie irgend etwas bauen wollen und dazu ein Loch ausheben müssen.

Was sollen wir tun?

Nichts! - außer vielleicht diese eigenwilligen, vermutlich widerrechtlich gefertigten und nichts über den verbauten Untergrund sagenden  Bilder zu verbrennen!

Könnte sonst sein, dass man Ihnen vorwirft, sich über 10 Jahre hinweg der Strafvereitelung schuldig gemacht zu haben, Sie freundlicher Nachbar!?!

AalFred2  25.09.2015, 12:35

Strafvereitelung? Ehrlich? Was für ein Quatsch.

FordPrefect  25.09.2015, 13:07

Nichts! -

Tolle Idee.

außer vielleicht diese eigenwilligen, vermutlich widerrechtlich gefertigten

Aha. Was immer das sein soll.

und nichts über den verbauten Untergrund sagenden  Bilder zu verbrennen!

Nachdem im Normalfall wohl nicht davon auszugehen ist, dass sich unter dem Erdreich eine künstliche Abdichtung (Wanne) befindet, ist das Vergraben von Altmaterial nach Umweltrecht nur dann zulässig, wenn es sich entweder um unbelastet biologisch abbaubare Stoffe respektive um risikofreie Feststoffe handelt. Das wären z.B. klassische unbehandelte Ziegel aus Ton. Eternitschindeln sind aber zwingend als Gefahrstoff fachgerecht zu entsorgen.

Etliche 100000 Dächer in ganz Deutschland sind mit Asbestfaserplatten eingedeckt. Solange Asbest nicht mechanisch bearbeitet wird, passiert nichts. Asbest ist nicht giftig. Nur die Fasern können, sofern sie eingeatmet werden, eine Asbestose auslösen. Und da ja die Platten quasi unter der Erde liegen ( als Füllmaterial zum Beispiel) kann eigentlich nichts passieren.