Entwässerung des Nachbargrundstücks
BITTE UM HILFE!!
Mein Nachbar bemüht sich uns das Leben sehr schwer zu machen. Wir sind aktuell dabei ein Einfamilienhaus zu errichten und er sabotiert und ärgert uns wo nur möglich. Jetzt kommt er mit Dingen die eigentlich ihn betreffen, die wir machen sollen! Meine Frage, hinter unserem Haus geht eine Strasse die dem Nachbarn gehört und da läuft natürlich bei Regen Wasser die Straße runter - das Wasser kommt von seinem Grund, läuft über seinen Grund eben direkt zu seinem Haus. Wir haben den Grund neben der Strasse angeebnet und er meint jetzt kann SEIN Wasser nicht mehr über unseren Grund ablaufen, d.h. er wird unten einen Wasserschaden beim Haus erleiden. Was mit seinem Haus passiert ist mir grundsätzlich egal - mir gehts darum - kann ich ihn dazu verdonnern das Oberflächenwasser, das ja doch auf unseren Grund läuft, zu drainagieren? Es geht mir darum ggf. ein Ass gegen ihn im Ärmel zu haben falls das so weiter gehen sollte. Kennt sich hier jemand aus - bzw. auf welchen § im Baurecht oder Nachbarschaftsrecht man sich hier berufen könnte? Bitte um dringende Info da meine Nerven schon etwas mitgenommen sind.
Danke und LG Gerhard
4 Antworten
Niederschlagswasser ist grundsätzlich auf dem Grund einzuleiten bzw. hat zu versickern, auf dem es auch niedergegangen ist. Dafür erheben die Kommunen (Abwasserverband) auch präzise Gebühren nach Art des Grundes für die Einleitung von Wasser in die Kanalisation respektive die Vorhaltung entsprechnder Kapazitäten. Sofern also das Wasser vom Grund des Nachbarn auf seinen Grund weiterrinnt (was der Fall ist, wenn es sich um eine Privatstraße des Nachbarn handelt), dann muss er eben entsprechende Ablaufrinnen in die Straße selbst einfügen, so wie das allerorts üblich ist, wo aufgrund Gefälle (Bergland) durch die Wassermengen zudem mit erheblicher Erosion bzw. Straßen/Wegeschäden zu rechnen wäre. Dazu ist der Eigentümer der Straße zudem streng genommen sogar verpflichtet, wenn sonst Eigentum Dritter geschädigt werden könnte (Wasserschäden).
Ja, das gibt es. Und zwar im Nachbarrecht des jeweiligen Bundeslandes. Ansonsten ergeben sich die Anforderungen an die Versickerung aus dem Wasserrecht respektive der lokalen Satzung.
Wasser sucht halt seinen weg. Was Du auf Deinen Grundstück machst ist eigentlich egal. Wenn er meint jetzt einen Wasserschaden zu fürchten zu müssen, sollte er lieber vorbeugen. Eine Drainage wäre schon sinnvoll. Wohin fließt denn jetzt das wasser. Bleibt es jetzt komplett auf seinem Grundstück??? Oder er soll sich eine Pumpe anschaffe zum abpumpen.
Wir haben den Grund angeebnet und er hat immer sein wasser über unseren Grund fließen lassen und direkt zur Rückseite der Mauer, daher war beim uralt Haus auch alles verschimmelt. Jetzt haben wir grundsätzlich vorgesorgt dass das ohnehin nicht mehr passiert, das werde ich ihm aber nicht sagen. es geht darum ihn unter druck setzen zu können. das wasser floss schon immer über die straße zu seinem haus - is ja auch sein grund. ein teil is sicher bei uns versickert und die situation hat sich nicht geändert sondern meiner meinung nach sogar verbessert weil der boden jetzt sicher in der lage ist mehr wasser von seinem grund aufzunehmen. mir wäre das ja grundsätzlich egal - aber nicht unter den voraussetzungen.
Was sollt ihr denn seiner Meinung nach tun? Das verstehe ich jetzt nicht.
Ich würde auch beim örtlichen Bauamt vorsprechen. Dann ist du auf Nummer sicher. Er kann dir ja nicht verbieten, daß du Vorkehrungen triffst, daß das Wasser bei dir am neuen Haus keinen Schaden anrichten kann. Bei uns sind an den Strassen extra Versickerungsgruben angelegt.
Erkundige dich mal beim örtlichen Bauamt, wie dass geregelt ist ..
d.h. ich könnte ihn von rechtswegen dazu verdonnern das wasser über seinen grund abzuleiten weil ich einen wasserschaden befürchte. ist ja auch nicht ganz abwegig! ich meine das wasser läuft ja zu einem mittelgroßen anteil direkt bei uns zum haus! gibts hier einen konkreten § auf den man sich hier berufen könnte?