Bewusster Betrug bei Privatverkauf Anwalt Klage Polizei?
Hallo, ich habe bei einer Gebrauchtwarenseite etwas gekauft, es wurde von mir persönlich abgeholt, der Verkäufer wollte sich am späten Nachmittag auf einem Parkplatz treffen, es war schon ein wenig Finster und er überreichte mir das Teil, ich hab nur kurz drübergesehen und das Teil und das Logo oben sah so aus wie auf dem Foto in der Verkaufsanzeige.
Ich zahlte und fuhr heim, Zuhause im hellen Wohnzimmer sah ich dann das der Verkäufer die Ware manipuliert hat, er hat einen Teil ausgetauscht, aber so das man es nicht sofort sehen konnte, der Teil mit dem Markenname ist Original wie auf dem Foto aber der Zweite Teil wurde getauscht, hat aber die fast die selbe Farbe, jedoch keinen Herstellerstempel und die Bauform ist auch ein wenig anders, ich habe die Anzeige ausgedruckt und gespeichert und nun man kann es sehen das auf dem Foto noch alles Original und stimmig war, somit muss es kurz vor der Abholung getauscht worden sein.
Hab ihm geschrieben das es nur zu Hälfte Original ist und es getauscht sein worden müsste und ich ihm 2 Tage gebe sich zu melden und ich mein Geld oder das 2. Original Teil haben will, sonst melde ich es bei der Polizei.
Er hat mir geantwortet ich habe es selbst getauscht und ich sein ein Lügner und er klagt mich mit einem Anwalt, was soll ich nun tun? Ich weiß das er mich betrogen hat aber kann es schwer beweisen und auch eine Klage oder Anwalt kostet wahrscheinlich das 100 fache von dem Teil.
Finde es einfach traurig das solche Menschen frei rumlaufen und die Gesetze eher die Betrüger beschützen, weil Gerichtskosten so teuer sind das sich eine Klage praktisch gar nicht lohnt ... was sagt ihr dazu?
3 Antworten
Sorry, aber ich denke, dass musst du als Lehrgeld verbuchen.
Du musst eindeutig nachweisen, dass er es vor dem Verkauf getauscht hat und nicht du nach dem Kauf. Wenn du keinen Zeugen hast, wirst du vermutlich den kürzeren ziehen.
Bei mir hätten bei dem Übergabeort sämtliche Glocken auf Höchstalarm geläutet.
meine Mutter war dabei, aber trotzdem würde es halt dann Aussage gegen Aussage stehen, zwar 2 vs 1 aber ich weiß nicht ob die Familie überhaupt zählt vor Gericht
Der Verkäufer hat dich nicht betrogen! Er hat dir das Gekaufte gegen Barzahlung übergeben und du hattest Gelegenheit, die Ware hinreichend zu prüfen. Das hast du nicht getan, aus welchen Gründen auch immer. Also ist es dein eigenes Verschulden, wenn der Gegenstand nicht deinen Ansprüchen entsprochen hat bzw. anders war, als in der Verkaufsanzeige dargestellt.
Nein, ist es nicht! Mit Dämmerung und Dunkelheit hat das alles nichts zu tun! Du hattest trotzdem die Gelegenheit, die Ware zu prüfen. Das hast du unterlassen. Also ist es dein eigenes Verschulden.
Wenn es so stimmt, wie beschrieben, war es eindeutig Betrug. Sicher war er selber (mit) daran Schul, weil er sich betrogen hat lassen, ohne die Ware zu betrügen. Aber der Verkäufer hat Teile getauscht und es verschwiegen, Übergabeort und -umstände so gewählt, das der Käufer es hoffentlich nicht bemerkt, usw. Also klarer Betrug. Der Käufer muss es hlat nur nachweisen können.
Nein, der Fragesteller hat dem Treffen (Ort und Zeit) zugestimmt und hat die Ware nicht ausreichend geprüft, obwohl ihm der Verkäufer Gelegenheit gegeben hat. Das ist laut Strafgesetz kein Betrug. Eine Anzeige würde nichts bringen.
Letzten Satz stimme ich dir zu.
Erstmal gehst du zur Polizei und erstattest Anzeige wegen Warenbetrugs. Das kostet erstmal nichts. Dann schaust du, was die Staatsanwaltschaft daraus macht. Nicht gleich einschüchtern lassen.
Es war ein anderer Gegenstand als auf dem Foto und zwar so manipuliert das es einem nicht gleich auffällt, und jz weiß ich auch warum er sich so spät und in der Dämmerung treffen wollte, weil er gehofft hat das ich es nicht sofort bemerke, das ist doch Betrug, man kann doch nicht etwas Fotografiern und zum Verkauf anbieten und dann kurz vorher austauschen wo dann die Hälfte nicht mehr zusammenstimmt ... das ist Vorsätzlicher Betrug!