Beweispflicht bei verlorenem Übergabeprotokoll der Wohnung

7 Antworten

Die Mängel die der Vermieter beseitigt haben möchte, wurden aber schon im Übergabeprotokoll bei unserem Einzug schriftlich festgehalten, nur der Vermieter hat sie nie beseitigt.

Wenn Mängel bei Eurem Einzug waren, dann müaat Ihr eigentlich nicht die Mängel beheben, sondern der Vormieter oder der Vermieter,

Angeblich besitzt er kein Übergabeprotokoll und er bittet um eine Kopie. Bin ich wirklich dazu verpflichtet ihm eine Kopie des Übergabeprotokolls zur Verfügung zu stellen???

Zu Eurer Sicherheit würde ich ihm eine Kopie geben, man nehme an Ihr verlegt Euer Übergabeprotokoll, dann hat wenigstens der Vermieter noch eins.

Ich meine, schließlich ist es doch die Aufgabe des Vermieters seine Unterlagen ordentlich zu führen, oder nicht? Ich kann ja nichts dafür, dass er so wichtige Unterlagen verbummelt, oder??

Ich würde einfach nett sein und eine Kopie schicken.

Genau dafür hast Du doch Deine Kopie: Dass Du beweisen kannst, was damals festgehalten wurde.

Mal zum Überlegen folgenden Gedankengang: Ein ganz böser Vermieter zieht sein Exemplar aus der Schublade und sieht die vielen Mängel, die damals festgehalten wurden. Dann denkt er sich, wer weiß, ob die das Protokoll überhaupt noch hat. Da behaupte ich doch jetzt einfach mal, ich würde es nicht mehr finden in der Hoffnung, dass die Mieterin ihr Protokoll auch nicht mehr findet...

Nun hast Du zwar Dein Protokoll noch, willst ihm aber keine Kopie überlassen. Dann würde er wohl als nächstes behaupten, dass das, was Du behauptest gar nicht stimmen würde, weil Du es nicht belegen kannst.

Das wäre doch dann echt dumm gelaufen...

Angenommen er hat sein Exemplar tatsächlich verlegt und findet es nicht mehr und Du verweigerst ihm die gewünschte Kopie: Könnte es nicht Anlass für ihn sein, noch einmal und noch einmal zu suchen, bis er seins endlich findet? Da ist es doch besser, Du gibst ihm die Kopie gleich. Er wird nicht mehr weiter suchen und seine Ansprüche schnell in die Tonne treten. Da ist doch viel mehr gewonnen für Dich.

Also, gib ihm die Kopie, so schnell es geht, damit er nicht mehr weiter suchen muss und die Sache schnell vom Tisch kommt.

Ohne Nachweis, dass die Mängel bei Übergabe vorhanden waren, fallen sie in eure Mietzeit und wären (ggf. zu Lasten eurer Kaution) zu beheben :-O

Wie man bei dieser Rechtslage eine Verweigerungshaltung an den Tag legt, erschliesst sich mir nicht :-(

G imager761

Gerhart  15.01.2014, 08:39

:-) Der Vermieter will Mängel geltend machen, die bereits vor Beginn des Mietverhältnisses vorgelegen haben. Dieser Darstellung widerspricht der Mieter. Der Vermieter fordert den Mieter auf die Mängel zu beseitigen, was der Mieter ablehnt. Darauf verwendet der Vermieter Teile der Kaution um die Mängel beseitigen zu lassen und rechnet die Kaution ab. Nun widerspricht der Mieter dieser Abrechnung und fordert die Herausgabe der Kaution oder Teile der Kaution. Das lehnt der Vermieter ab. der Vermieter klagt auf Herausgabe der Kaution(steile) und legt als Beweis das Übergabeprotokoll bei Übernahme der Mietsache vor. Der Vermieter verliert wahrscheinlich den Prozess und muss die Kaution herausgeben sowie die Kosten des Verfahrens tragen.

Mach eine Kopie von deiner Kopie und schon sparst du mehr als ein halbes Jahr Geplänkel und Prozessführung. Aber wenn du dich gern streitest.... Der Vermieter wird behaupten, dass die ehemalige Sekretärin nicht autorisiert war die Wohnung zu übergeben. Ich glaube, dass du dir eine Vollmacht des Vermieters damals nicht hast zeigen lassen.

Gerhart  15.01.2014, 17:11

Übrigens: Wenn der Vermieter behauptet, dass die Wohnung bei Rückgabe mängelbehaftet ist, du aber erklärst, dass diese Mängel schon bei Übernahme der Wohnung vorgelegen hätten, dann stehst du in der Beweispflicht, während der Vermieter nichts beweisen muss.

Nein, Du bist nicht dazu verpflichtet, ihm eine Kopie zu geben. Aber letzten Endes willst Du etwas von ihm - nämlich die Reparaturen nicht zahlen und die volle Kaution zurück. Und die wirst Du nur bekommen, wenn Du den Nachweis führen kannst, dass die Mängel schon vorher vorhanden waren und nicht durch Euch verursacht wurden.

Was ist denn so schlimm daran, dem Vermieter eine einzige Kopie zu geben? Hast Du selber noch nie einen Fehler gemacht und mal ein Blatt Papier verlegt?