Bewährungsstrafe - Arbeitgeber?
Hallo,
wenn man eine Bewährungsstrafe von mehr als 3 Monate erhält, wird in irgend einer Weise der Areitgeber davon unterrichtet, wenn bereits ein unbefristeter Arbeitsvertrag im nicht öffentlichen Dienst (auch nicht verbeamtet) besteht?
Danke im Voraus
2 Antworten
Ein "normaler" privater Arbeitgeber kriegt bei Bewährungsstrafen keine Mitteilung durch Gericht oder Staatsanwaltschaft, übrigens auch bei Verurteilungen ohne Bewährung nicht. Nur falls der Arbeitnehmer ein Führungszeugnis vorlegen muss, steht die Strafe von mehr als drei Monaten natürlich drin.
Nein! Das ist doch Deine Privatsache ob Du Mist baust - solltest Du aber zukünftig sein lassen!