Bewährungsstrafe - Arbeitgeber?

2 Antworten

Ein "normaler" privater Arbeitgeber kriegt bei Bewährungsstrafen keine Mitteilung durch Gericht oder Staatsanwaltschaft, übrigens auch bei Verurteilungen ohne Bewährung nicht. Nur falls der Arbeitnehmer ein Führungszeugnis vorlegen muss, steht die Strafe von mehr als drei Monaten natürlich drin.

Nein! Das ist doch Deine Privatsache ob Du Mist baust - solltest Du aber zukünftig sein lassen!