betrunken aufm sofa übergeben - zahlt das die haftpflicht?

5 Antworten

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§ 823 BGB sagt sinngemäß: Wer Schuld hat muss zahlen.

Jetzt muss eben geklärt werden, ob du Schuld hattest. Wenn dir z.B. jemand etwas unverträgliches in dein Glas gekippt hat, ist es NICHT deine Schuld. Wenn du dich aber bewusst voll laufen lässt, kann es auch als Inkaufnahme der Folgen gewertet werden.

Auch das wäre ein Ausschlussgrund für die Haftpflichtversicherung. Dann musst du natürlich selbst zahlen.

Zeitwertentschädigung gilt im Haftungsbereich grundsätzlich. Der Geschädigte darf sich ja an einem Schaden nicht bereichern.

Also ich bin 15 und hab davon nich so viel Ahnung, aber warum sollte das überhaupt irgendwer für dich bezahlen wenn du aus eigener Dummheit dein Sofa vollkotzt

kevin1905  05.08.2014, 23:37

Es geht um das Sofa einer Freundin, und damit wäre es kein Eigenschaden, fiele also dem Grunde nach der Haftpftlicht zu.

Ob diese leistet hängt davon ab ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder nicht.

DerHans  06.08.2014, 11:50
@kevin1905

Und die Schuldfrage muss geklärt werden

Ja,der Haftpflicht melden.Essen nicht vertragen,mußte mich übergeben.sehr plötzlich. Vom Alk würde ich nichts erwähnen......könnte in grobe Fahrlässigkeit ,bedingten Vorsatz münden...gelle?! Beim Sofa,dürfte es den Neupreis geben,denn es muß ja neu beschafft werden.Es sei denn ,es liegt keine Rechnung mehr vor.....dann wird geschätzt.Und da gibt es dann nicht soviel.Aber warum diskutiert Ihr immer über ungelegte Eier,zumal es natürlich nicht Deine eigene Couch sein düfte.Denn da haftest Du ja nicht für einen Schaden,den du anderen zufügst und begleichen mußt!?

kevin1905  05.08.2014, 23:39
Ja,der Haftpflicht melden.Essen nicht vertragen,mußte mich übergeben.sehr plötzlich.

Straftat (§ 263 StGB).

Beim Sofa,dürfte es den Neupreis geben,denn es muß ja neu beschafft werden.

Es gibt niemals den Neuwert, wenn eine Sache älter als 6 Monate ist. Abnutzung muss man sich anrechnen lassen, außerdem gilt die Schadensminderungspflicht. Nur der günstigste Weg ist erstattungsfähig.

Candlejack  06.08.2014, 09:01

Essen nicht vertragen,mußte mich übergeben.sehr plötzlich. Vom Alk würde ich nichts erwähnen......

Juhu, Bereich Straftat ! Lügen gegenüber der Versicherung ist und war noch nie ein Kavaliersdelikt.

Beim Sofa,dürfte es den Neupreis geben,denn es muß ja neu beschafft werden.

Das gilt bei Hausrat, aber nicht bei Haftpflicht. Da gilt nach BGB nur Zeitwert, völlig zu recht. Wenn man es nicht weiß, sollte man...

schnappi1234  06.08.2014, 22:56
@Candlejack

Wir lügen nicht,sprechen nur von einer nicht vertragenen Mahlzeit....nun übertreib mal nicht.....mit 15 sind zwei Bier schon ein Grund für andere nicht. Alles ist ohnehin fiktiv,also jetzt mal nicht übertreiben. Aber Recht hast Du bei Haftpflicht,das habe ich übersehen und danke dir natürlich für die Richtigstellung!

DerHans  06.08.2014, 11:52

Hallo Schnappi,

schon mal was von Anleitung zum Versicherungsbetrug gehört?

schnappi1234  06.08.2014, 22:53
@DerHans

Essen nicht vertragen,vom Trinken nicht zu sprechen, ist doch keine Anleitung zu irgendetwas,zumal es um eine fiktive Sache geht.Aber gut,Asche auf mein Haupt.

hätte das meine haftpflichtversicherung eigentlich übernommen?

Grobe Fahrlässigkeit wird in der Regel - ebenso wie Vorsatz nicht zu einer Erstattung führen. Wer sein Limit nicht kennt bzw. es kennt und dennoch weiter trinkt handelt sicher grob fahrlässig.

Prinipiell ja. Aber sie hätte arge Schwierigkeiten gemacht, wegen Freundin und "Mutwille oder Vorsatz"...