Besuchsverbot im Krankenhaus bei Generalvollmacht?

7 Antworten

Wenn man eine Generalvollmacht unterschreibt, wird man extra vom Notar darauf hingewiesen, dass dies NICHT eine Patientenverfügung beinhaltet. Wenn diese nicht zusätzlich gemacht wurde, hat man lediglich Gewalt über die Finanzen, nicht aber über die Dinge, die die Gesundheit des Patienten betreffen.

woher weisst du denn, dass er dich sehen will bzw. woher weiss der bruder, dass es nicht so ist? und was soll dieser stress für den kranken?

Da sollten erst mal die Begriffe geklärt sein:

Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem man detailliert festlegt, ob man nach einem Unfall oder bei schwerster Krankheit mit allen medizinischen Mitteln am Leben erhalten werden will.

Mit eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle Aufgaben für ihn zu erledigen.

In einer Generalvollmacht "zur Vertretung in allen Angelegenheiten" werden nicht automatisch alle entscheidenden Bereiche abgedeckt, sondern müssen ausdrücklich erwähnt werden. Von daher ist eine Generalvollmacht im Prinzip weniger "wert", als eine Vorsorgevollmacht.

Wenn dein Verlobter seinem Bruder eine Vorsorgevollmacht ausgestellt hat, dann hat sein Bruder das Recht, in diesem Krankenhaus "nach bestem Wissen und Gewissen" in seinem Namen zu entscheiden. Das Krankenhaus kann dir erst mal gar nichts verbieten (wenn du dich an die Hausregeln hälst), außer, es ist von dem Bruder ausdrücklich darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass du deinen Verlobten nicht besuchen darfst.

Aber jenseits aller juristischen Streitereien. Suche das Gespräch mit diesem Bruder. Oft sind es in so einer Situation nur Missverständnisse, die zu unerklärbaren Handlungen führen.

Sollte er unzugänglich sein, dann führe eine Dokumentation darüber, mit Videos über deine abgewiesenen Besuche, mit Daten und Zitaten der Abweisung (was, wann, wo, wie), mit Zeugen. Erzähle ihm von dieser Dokumentierung der Fakten. Wenn er das merkt, dass du objektive Fakten zusammen stellst, wird er sich gut überlegen, ob er dich als Verlobte weiter abblocken kann. Denn er hat im Sinne seines Bruders zu handeln, nicht im eigenen Sinne. Bleib also dran und objektiviere die Situation. Versuche möglichst, dass nicht durch Emotionen Eskalationen entstehen, die später schwer zu reparieren sind.

Ich wünsche deinem Verlobten alles Gute, und dir speziell viel Glück und einen steifen Nacken! Ich denke, alles wird gut! 🍀

Soviel ich weiß, ist eine solche Vollmacht nur solange gültig, bis dein Verlobter seine Angelegenheiten wieder selbst regeln kann. Beinhaltet die Generalvollmacht auch eine Patientenverfügung? Wenn er wach ist, denke ich mal, wird er doch wieder voll geschäftsfähig sein. Der Bruder kann dir also nicht verbieten, deinen Verlobten zu besuchen, wenn dieser das auch will. Hat es irgendwelche Schwierigkeiten gegeben, weshalb dein Verlobter dich evtl. nicht sehen will?

Ich würde nicht lange fragen und einfach in die Klinik fahren. Warum lässt du dich so einschüchtern? Als Verlobte kannst du auch mit den Ärzten sprechen. Fahr einfach los und besuche deinen Verlobten - wenn er auf "Normalstation" ist, dürfte er auf dem Wege der Besserung sein und fragt sich evtl. wo du bleibst.

Hast du deinen Schwager in spe schon mal gefragt, warum du nicht ins Krankenhaus kommen sollst?

Lies doch mal hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/besuchsverbot-im-krankenhaus-zulaessig_063753.html

Halbrecht  12.03.2018, 16:28

als verlobte , nicht mal als sohn , hat man (leider) irgendwelche rechte auf auskunft, es sei denn der verlobt hat das geäußert. Was er hier nicht konnte.

Andrea1964  12.03.2018, 21:05
@Halbrecht

Nach Paragraph 11 StGB, gilt eine Verlobte schon als Angehörige und insofern hat sie Auskunftsrecht im Krankenhaus, wenn der Verlobte dort liegt und krank ist.

Das Krankenhaus kann einen Besuch nur untersagen, wenn man dem Krankenhaus Streß macht. (rumpöbelt, stiehlt usw.)

die generalvollmacht zielt vor allem auf die Finanzen ab.

Was man braucht , um Besuche zu untersagen, ist eine Vorsorgevollmacht . Und die liegt hier nicht vor.

Also kann dich keiner hindern