Bestandsschutz Aufzug im Mehrfamilienhaus

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Beide Aussagen sind nicht korrekt. Die Einkreisbremse kann 1:1 ausgetauscht werden oder durch einen Nachfolgetyp ersetzt werden. Ein Umbau auf eine Zweikreisbremse ist nicht zwingend erforderlich, allerdings sicherlich ratsam und zu empfehlen. Wartezeiten hat man bei einem plötzlichen Defekt sicherlich ein paar Tage, aber wenn man auf den Aufzug mal ein wenig verzichten kann sicherlich unproblematisch. Ca. 1-2 Wochen für Lieferung und Montage auf eine Zweikreisbremse. Die Schachtgrubenleiter und Beleuchtung wird aus der Gefährdungsbeurteilung herrühren, es sind Empfehlungen der ZÜS(TÜV/DEKRA). Wenn etwas passiert an der Anlage wird dafür der Betreiber verantwortlich gemacht, nicht die Wartungsfirma. Auch wenn dem Wartungsmonteur etwas passiert. In dem Fall wird auf die Gefährdungsbeurteilung verwiesen wo der Betreiber darauf aufmerksam gemacht wurde diese Dinge zu installieren, hat er das in den vorgeschlagenen Zeiträumen nicht getan, wird er im Schadensfall praktisch automatisch in Regress genommen. ABER grundsätzlich fordert es der TÜV nicht.

Ggf. bei der Wartungsfirma nach einer längeren Vertragslaufzeit für die Wartung fragen, evtl. kommen sie dann bei den Angeboten entgegen.