Bescheinigung über die Befreiung von der Versicherungspflicht

4 Antworten

Jetzt ist natürlich die Frage ob du die Befreiung von der Versicherungspflicht fürs Studium meinst. Solltest du das meinen, dann kann ich dir weiterhelfen. Ich musste das letztes Jahr auch machen und da fährst du zu ner gesetzlichen Krankenversicherung (bissl seltsam zu ner gesetzlichen zu fahren, obwohl man privat ist, aber so will es das gesetz). dann sagst du dem typen, dass du so ne befreiung fürs studium magst, dann füllt der so nen antrag aus (dauert zwischen 5-25 minuten, hängt davon ab wie schnell der sachbearbeiter ist). dann biste fertig ;) WICHTIG: du musst dich bei deiner letzten gesetzlichen krankenversicherung dafür melden. solltest du wie ich aber niemals gesetzlich versichert gewesen sein, musste zur aok

Helpeachother94 
Fragesteller
 10.08.2013, 16:19

Also am selben tag noch? Danke!!!! Ich bin fast verrückt geworden... weil heute samstag ist und keine Beratungsstelle offen hat...

Ergänzung zur Antwort von Knudelbaer65: Du musst bei der gesetzlichen Krankenkasse einen Nachweis vorlegen, dass Du privat versichert bist.

Und Du kannst Dich an jede gesetzliche Kasse wenden, es muss nicht die AOK oder eine eventuell früher zuständige gesetzliche Kasse sein.

Bedenke aber, dass diese Befreiung nicht umkehrbar ist. Werden Dir später die Beiträge der privaten zu hoch, kannst Du für die Dauer des Studiums nicht zurück zur preiswerten Pflichtversicherung.

Bist Du wahnsinnig !? Die echte Befreiung von der Versicherungspflicht bedeutet, das Du niemals wieder in die Gesetzliche kannst und für IMMER an die PKV gebunden bist. Gerade, wenn Du älter wirst ist das eine Beitragslast, die nur schwer zu stemmen ist. Die Beiträge zur PKV sind im Alter brutal hoch. Suche lieber nach einer Lösung in der GKV mit PKV-Zusatzvertrag !

Dickie59  11.08.2013, 22:13

hallo, die antwort stimmt nicht:

beiträge steigen im alter, wnn mann einen billigtarif genommen hat ud durch wechsel seine altersrückstellung nicht mitnehmen konnte, die gesetzliche krankenkasse kennt keine altersrückstellung

hat die gesetzliche krankenkasse in den letzten 30 jahren ca. 1000% beitragserhöhung einmal durch den beitragssatz, erhöhung der beitragsbemessungsgrenze und abschaffen von gesetzlichen leistungen und erhöhungen von zuzahlungen usw.

ist die beitragslasz´t der pkv im alter zu stemmen, wenn du nicht die fehler der billigtarife und wahl nicht guter gesellschaften machst und dir einen makler suchst, der in der lage ist, viele tarife, deren vergangenheit und gegenwart in leistungen und bedingungen darstellen kann...

dennoch, eine entscheidung fürs leben.... was willst du? eine berufliche karriere oder nciht...von deinem jetzigen und zukünftigen einkommen hängt es ab.

beste grüsse

dickie59

tomhi  12.08.2013, 00:48
@Dickie59

Sorry dickie59, aber Du hast offensichtlich keinen Plan, was in der PKV abgeht. Das was Du schreibst, sind die Phrasen, die den Vermittlern und Maklern vorgesetzt werden. Ich war selbst 14 Jahre in der PKV versichert (Anfangsbeitrag 280 D-Mark (entspricht 143,16 €) - Beitrag am Ende 500 € (entspricht 977,92 D-Mark) und das war kein "Billigvertrag" sondern ein Vollschutz, wie in der PKV üblich. Außerdem habe ich von meinen knapp 20 Jahren Erfahrung in der Versicherungsbranche auch nochmal 8 Jahre bei einer Gesellschaft verbracht, deren Schwerpunkt die PKV ist. Wenn ich etwas über Versicherungen schreibe, dann weiß ich wovon ich spreche. Und die Beiträge im Alter steigen über alle Tarifmodelle, nicht nur in irgendwelchen "Billigtarifen". In der Regel versuchen Gesellschaften und Vermittler die Kunden im Alter in die Billigtarife "umzusiedeln", weil die Kunden sonst die Beiträge gar nicht mehr bezahlen können. Das direkte und indirekte Beitragssteigerung der GKV durch Leistungskürzung, Zusatzbeiträge, Medikamentenbindung usw. stattgefunden hat, bestreite ich nicht. Die Beiträge im Alter sind aber deutlich geringer, als bei der PKV. Das solltest auch DU wissen ! Dazu kommt noch das, von der PKV-Lobby durchgeboxte, Problem ab Alter 55. Das sind Fakten, die man den Kunden eigentlich schonungslos darstellen sollte, damit sie eine wirklich freie Entscheidung treffen können. Dann geht da aber keiner mehr hin und dann gibt's auch keine Prov. mehr dafür. Also erzähle mir bitte nix. Ich kenne die Tatsachen und ich bin froh, daß ich inzwischen so offen darüber sprechen kann, weil ich nicht mehr von Provisionen für PKV-Verträge leben muß. Spätestens mit einer neuen Rot/Grünen Regierung kommt auch ein neues Versicherungsmodell ohne PKV, also halte am Besten schonmal Ausschau nach einem Job in einem anderen Vérsicherungsbereich. Bis dahin solltest Du allerdings die Leute nicht mit Deinem gefährlichen Teilwissen in die PKV bringen !

Helpeachother94 
Fragesteller
 12.08.2013, 08:51
@tomhi

Wow danke für die Antworten! Ich habe aber irgendwie keine Wahl... 1. Bin ich Ausländer und ist kompliziert in eine GKV zu kommen. 2. Habe ich eine versicherung NUR weil es Pflicht für mein Studium ist, ich war nie versichert. 3. PKV kostet mir jetzt 26€/Monat, mir ist eigt. egal ob ich da länger warten muss oder einen bösen Arzt bekomme. Bei dr GKV bezahl ich um die 60€. Und die meisten leistungen brauhe ich nicht. Ich wollte nur wissen wie lange es dauert bis ich die Bescheinigung bekomme aber danke für die Infos, leider sind sie für mich nicht sehr nützlich. ^^'

RHWWW  12.08.2013, 13:34
@Helpeachother94

Hallo Helpeachother,

bei Studienbeginn hat man eine Chance in die GKV zu kommen. Wenn man als Ausländer noch keine 30 Jahre alt ist, ist das meistens problemlos.

Das Problem bei den Leistungen ist, dass man fast nie weiß, wann man sie brauchen wird: Reha/Kur, Hilfsmittel, Psychotherapie, Heilmittel, Entbindung, Hebammenhilfe ....

Die Kosten einer Versicherung bestehen immer aus den Beiträgen und den nicht versicherten Leistungen.

Ggf. die Leistungsübersicht der Privatversicherung einer gesetzlichen Krankenkasse vorlegen (oder hier aufzählen). Dann weiß man, was nicht abgesichert ist.

tomhi  12.08.2013, 23:52
@Helpeachother94

Ok, aus Deiner Frage war die Tatsache das Du ausländischer Student bist nicht erkennbar. In diesem Fall liegen die Dinge völlig anders. Bleibe für die Zeit des Studiums in der PKV, die Bescheinigung kann man auch per Mail bekommen, ausdrucken und dann vorlegen. Wenn Du zu spät nach der Bescheinigung gefragt hast, informiere die Uni, die werden ggf. auch ein paar Tage darauf warten. Im Augenblick hast Du einen sogenannten "Ausbildungstarif" bei der PKV. Das ist meistens billiger als bei der GKV. Solltest Du Deutschland nach dem Studium wieder verlassen, hattest Du immerhin eine gute Krankenversicherung. Wenn Du aber Dein Studium beendest und in Deutschland bleiben willst, dann kannst Du Dich auch wieder neu entscheiden. Und dann solltest Du das Modell GKV mit PKV-Zusatz wählen !

RHWWW  13.08.2013, 11:51
@tomhi

Hallo Helpeachother94,

in welchem Land bestand bisher die ausländische Krankenversicherung? EU-Staat? Anderer europäischer Staat? Welcher? Türkei oder Tunesien? Oder anderes außereuropäisches Land?

Alter?

Ledig oder verheiratet?

Gruß

RHW

Hallo,

bei Beginn des Studiums wird man automatisch in der bisherigen gesetzlichen Krankenversicherung als Student pflichtversichert. Nach § 8 SGB V kann man sich aber innerhalb von 3 Monaten von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Befreiung ist unwiderruflich!

Wenn man sich als Student von der GKV befreien lässt, ist ein späterer Wechsel in die GKV nur unter bestimmten Bedingungen möglich: Wenn man nach dem Studium eine Arbeitnehmertätigkeit mit mehr als 450 Euro monatlich und weniger als 4350 Euro brutto monatlich bzw. 52.200 Euro jährlich aufnimmt, wird man in der GKV versichert. Wenn man arbeitslos ist, sich selbständig macht oder eine Beamtentätigkeit aufnimmt, kann man nicht in die GKV wechseln. Wenn man zur Zeit einen Beihilfeanspruch einen verbeamteten Elternteil hat, bleibt man bei Wegfall der Beihilfe (z.B. Altersgrenze, Einkommensgrenze) und dadurch wesentlich steigenden PKV-Beiträgen weiterhin in der PKV:

Auch bei Wegfall von Einkommen (z.B. Studentenjob) bleibt man weiter in der PKV.

Ggf. sind zusätzliche Beiträge für Kinder oder den nichtberufstätigen Ehegatten zu zahlen. Wenn man sich als Student von der Versicherungspflicht befreien lässt, kann man als Student nie in die kostenlose Familienversicherung des Ehegatten wechseln.

Bei den Leistungen sollte man neben vielen anderen besonders auf folgende Punkte achten:

• Reha/Kur (z.B. nach Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Unfällen ...)

• Zahnersatz gestaffelte Höchstleistunggen in den ersten Jahren

• Hilfsmittel: Katalog der GKV:

db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS

Hilfsmittel erreichen schnell 4- und teilweise 5-stellige Beträge.

• Psychotherapie (Anzahl und Erstattungshöhe, z.B. bei Burnout, Prüfungsstress ...)

• Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Sprachtherapie, Ergotherapie), z.B. nach Schlaganfall

-> Heilmittelarten und Erstattungshöhe

Man kann PKV-Experten auch eine Testfrage stellen: "Kann man nach dem Studium als Arbeitsloser wieder in die GKV zurück?" Wenn die Antwort "ja" lautet, hat der "Experte" noch den Stand von 2008. Seit 1.1.2009 gilt folgende Regelung:

.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html-> Absatz 5a

In der PKV werden notwendige Leistungen in angemessener Höhe erstattet. Was angemessen ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden in vielen Tarifen nur schulmedizinisch anerkannte Methoden erstattet.

§5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen:

pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf

Wenn man im Krankheitsfall Probleme mit einem PKV-Unternehmen hat, kann man praktisch nicht mehr wechseln. Jede andere Versicherung wird einen voraussichtlich wegen der Erkrankung ablehnen (oder gravierende Risikozuschläge erheben). In der GKV sind die anderen Krankenkasse verpflichtet, einen aufzunehmen, und man hat ab dem 1. Tag den vollen Leistungsanspruch (ohne Zuschläge).

Vielleicht interessant:

focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html

bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf

pkv-ombudsmann.de/

(unter Tätigkeitsberichte sind häufige Beschwerden von PKV-Versicherten aufgelistet)

Die Kosten einer Versicherung bestehen immer aus den gezahlten Beiträgen und den nicht versicherten Leistungen.

Die Entscheidung hat teilweise längere Auswirkungen, als man selber annimmt, und sollte daher sehr gründlich angegangen werden.

Erfahrung eines Studenten mit der PKV:

gutefrage.net/frage/welche-private-krankenversicherung-fuer-studenten--ist-zu-empfehlen

Für die Wahl einer** anderen** gesetzlichen Krankenkasse hat er übrigens 14 Tage Zeit:

.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenversicherunggrundprinzipien/allegesetzlichenkrankenkassen/allegesetzlichen_krankenkassen.jsp

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Gruß

RHW

RHWWW  11.08.2013, 16:01

Korrektur:

bei Beginn des Studiums wird man automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung als Student pflichtversichert. Nach § 8 SGB V kann man sich aber innerhalb von 3 Monaten von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Befreiung ist unwiderruflich!

Bei vielen Krankenkassen kann man die Bescheinigung sofort mitnehmen. Manche Krankenkassen haben auch direkt an der Hochschule eine Geschäftsstelle.