Wie ist das mit der Kündigung der Krankenversicherung während der Elternzeit?

5 Antworten

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die Kasse hat ihr nicht gekündigt, sondern die Mitgliedschaft ist seit Ende der Beschäftigung ungeklärt. unversichert ist sie nicht, da in Deutschland Versicherungspflicht gilt.

wenn sie bis September 2016 drei Jahre Elternzeit beantragt hatte, dann gehe ich mal davon aus, dass das Kind 2013 geboren wurde und auch kein Elterngeld mehr bezogen wird. damit ist es rechtens, dass mit Ende des Beschäftigungsverhältnisses auch die Beitragsfreiheit endet. denn um Elternzeit zu beanspruchen, muss ein ruhendes Beschäftigungsverhältnis bestehen.

leider wird immer angenommen, dass Elternzeit jedem zusteht. aber hier liegt der Teufel im Detail. Anspruch auf Elternzeit haben Arbeitnehmer/innen. Sobald man kein Arbeitnehmer mehr ist (Beendigung der Beschäftigung wegen Kündigung) entfällt auch der fortlaufende Anspruch der Elternzeit. wer dann weiter zu Hause bleibt bis zum 3. Jahr, der hat nur Erziehungszeit (Relevanz bei der Deutschen Rentenversicherung), aber keine bei der Kasse versicherungsrelevante Elternzeit.

dass das Arbeitsamt ihr keine Leistungen gewährt, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, ist korrekt. sie will ja weiter zu Hause bleiben. Versicherungsbeiträge zahlt das Arbeitsamt nur, wenn auch Leistungen bezogen werden. eine reine Arbeitsuchendmeldung löst noch keine Übernahme der Versicherungsbeiträge aus.

ich gehe mal davon aus, dass du als Ehemann zu viel verdienst (deshalb PKV) und deine Frau deshalb auch nicht beim Jobcenter ALG2/Hartz IV beantragen kann. damit fällt auch diese Möglich der Beitragsübernahme weg.

bleibt also nur noch, dass sich deine Frau bei der Krankenkasse selbst versichern muss. das wäre dann eine sogenannte Freiwillige Versicherung. undzwar rückwirkend ab dem 01.01.2016. bei der Beitragserhebung wirst du als Ehemann angerechnet. d.h. dein Einkommen ist relevant für die Beitragshöhe.

da in Deutschland Versicherungspflicht gilt, ist die Krankenkasse nach Ablauf der 3-monatigen Antragsfrist dazu verpflichtet von gesetzeswegen eine obligatorische Anschlussversicherung ab dem 01.01.2016 herzustellen. das passiert immer dann, wenn der Versicherte sich nicht meldet oder seine Mitwirkung verweigert. dann wirds allerdings auch sehr teuer, weil dann der Höchstbetrag fällig wird.

sie sollte also jetzt die frw. Versicherung beantragen. die Einkommenssituation muss dargelegt werden. undzwar von ihr und von dir. hier gilt der Einkommenssteuerbescheid.

Ihr wurdet falsch informier es würde ausreichen wen sie sich arbeitslos melden wird dan mus das amt sie krankenversicher die elternzeit ist nichts was das amt umgehen kann Wen die euch nicht helfen wollen müst ihr einen Anwalt einschalten Selbst wen deine Frau sich nicht jetzt schon arbeitssuchend meldet mus das amt die krankenversicherung bezahalen (sogar rückwirkend möglich) den sonst verstößt es selbst gegen das sozialgesetz.Am einfachsten ist es meistens direkt mit der krankenversicherung zu reden den so einfach kann man euch auch nicht kündiegen es sei den es wäre eine 'Private krankenversicherung.

Wenn es vertraglich nicht vereinbart war, dass ihr zu diesem Zeitpunkt gekündigt wird, ist sie unkündbar in Elternzeit!! Wenn es also nicht explizit so im Arbeitsvertrag stand, ist die Kündigung nichtig. Wenn ihr jedoch wie gesagt rechtens gekündigt wurde, hätte sie sich frühzeitig beim Arbeitsamt melden müssen um sich arbeitssuchend zu melden, damit sie über das Arbeitsamt versichert ist.

AppleTea  20.02.2016, 14:08

wenn sie jetzt arbeitslos ist, muss sie sich dringend umgehend arbeitssuchend melden und das bei der Krankenkasse angeben!! Normalerweise besteht dann der Versicherungsschutz rückwirkend aber das muss mit der Kasse besprochen werden bzw. mit einem guten Versicherungsmakler (Betreuer), der euch gut berät.

wurzlsepp668  20.02.2016, 14:14

natürlich kann auch während der Elternzeit gekündigt werden ....

die Kündigung läuft über das Gewerbeaufsichtsamt ...

ich hatte auch eine Mitarbeiterin in Mutterschaftsurlaub, da ich den Standort aufgegeben habe, wurde ihr gekündigt ....

von Seiten des Gewerbeaufsichtsamtes war das kein Problem, da der Arbeitsplatz nicht mehr besteht ....

bei der betriebsbedingten Kündigung des Fragestellers kann es auch um eine Standortschließung gehen ..

MightyMoscher 
Fragesteller
 20.02.2016, 14:44

Naja, so ganz einfach ist die Situation nicht. Es geht um gekündigte Gestellungsverträge eines Krankenhauses mit dem DRK...war also auch für das DRK nicht absehbar, die können aber mit den ganzen Krankenschwestern nun nichts mehr anfangen und sie auch nicht bezahlen. Deswegen die ganzen Kündigungen...

AppleTea  20.02.2016, 14:50

Dann liegt wohl ein solcher Fall vor. Dennoch kann dann nur mit behördlicher Zustimmung gekündigt werden. Alles andere wäre unwirksam. Wenn das aber der Fall ist, sollte sie wie gesagt zum Arbeitsamt gehen und sich arbeitssuchend melden. Wo liegt da das Problem?

verreisterNutzer  20.02.2016, 15:35

(Zitat): "Wenn ihr jedoch wie gesagt rechtens gekündigt wurde, hätte sie sich frühzeitig beim Arbeitsamt melden müssen um sich arbeitssuchend zu melden, damit sie über das Arbeitsamt versichert ist." (Zitat Ende)

Und genau hierauf hätte der Arbeitgeber sie explizit hinweisen müssen! Daher bestehen ggf. auch noch Ansprüche gegen den ehemaligen Arbeitgeber.

Klärt sich die Sache nicht zwischen Krankenkasse und dem Arbeitsamt (das ja im Grunde auch falsch beraten hat), bleibt nur noch der Weg zu einem guten Fachanwalt für Sozialrecht.

P.S.: Dem Arbeitsamt wird man die Falschauskunft nicht beweisen können.

Ist die Kündigung der Krankenversicherung denn nun Rechtens?

Nein.

Die Mitgliedschaft bei einer Krankenversicherung ist nicht kündbar durch die Versicherung! Es kann sich höchstens der Status ändern.

So lange Elterngeld bezogen wird, liegt Versicherungspflicht vor, sofern vorher Versicherungspflicht bestanden hat, durch die Anstellung (§ 2f Abs.1, Nr. 1 BEEG).

Allerdings fehlt eine durchaus wichtige Angabe hierzu in der Frage (gesetzlich, gesetzlich freiwillig oder privat versichert?).

kevin1905  20.02.2016, 16:20

Vgl dazu ebenfalls:

§ 192, Abs. 1, Nr. 2 SGB V.

MightyMoscher 
Fragesteller
 20.02.2016, 19:31

Meine Frau ist/war gesetzlich versichert, ich bin privat versichert! 

kevin1905  20.02.2016, 20:26
@MightyMoscher

Das reicht nicht.

Lag Pflichtversicherung in der GKV vor oder war sie freiwillig dort versichert?

Wenn deine Frau jetzt ohne Einkommen ist, kann sie ja ohne weiteres über dich familienversichert werden.

Ihr eigene Mitgliedschaft bei der Krankenkasse ruht dann, bis sie einen neuen Arbeitgeber hat.

MightyMoscher 
Fragesteller
 20.02.2016, 19:38

Aber was ist nun mit dem Zeitpunkt vom 1.1.2016 bis jetzt? Was passiert mit den Arztrechnung, die während dieses Zeitraums entstanden? Kann ja eigentlich nicht sein, dass meine Frau während dieser Zeit nicht versichert war. Eine Krankenversicherung ist in Deutschland doch bis zu einem gewissen Jahreseinkommen eine Pflichtversicherung, oder? 

DerHans  20.02.2016, 19:40
@MightyMoscher

Der Arbeitgeber hat sie ja sicher nicht von heute auf morgen abgemeldet. Aber wie Kevin schon geschrieben hat, bedeutet das ja nicht, dass die Krankenkasse deiner Frau kündigen kann.

Die Statusveränderung hättet ihr doch längst erledigen können, zumal das in eurem Fall doch gar nichts kostet. Das ist ein Telefonat.