Berufung,Chance?

3 Antworten

Das hättest du dir vorher über legen müssen, bevor du eine Straftat begehst! Ob es sich lohnt in Berufung zu gehen ist fraglich, da du ja mehrmals verurteilt wurdest!

Läuft die erste Bewährung noch? Wenn ja, könnte da auch noch ein Widerruf kommen.

Wenn es stimmt das die Staatsanwältin auf eine Bewährungsstrafe plädiert hat, kannst Du eine Berufung versuchen.

Anscheinend hat der Richter den Eindruck gewonnen, dass der Warnschuss der ersten Verurteilung ungehört verhallt ist.

Allein wegen Deiner schulischen Ausbildung wird die Berufung kein anderes Ergebnis zeitigen.