Berufung welche Chancen auf Bewährung?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kommt auch da wieder auf den Richter an.

2-facher Raub?

§ 249 StGB besagt:

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Fazit:

Du hast keinerlei Bewährung verdient - und wirst sie auch nicht bekommen. Du hast mehr als nur einmal ein Verbrechen begangen, und scheinst mir selbst mit diesem Urteil zu mild bestraft.

Unserfrankfurt 
Fragesteller
 06.04.2011, 23:06

Dazu sage ich jetzt mal nichts.....

Novosibirsk  17.01.2019, 23:52

@darky030
So vorschnell sollte man nicht urteilen. Mir ist gerade nach einem EInbruch die Wohnung ausgeräumt worden und ich habe Strafantrag wegen § 249 StGB gegen den mir bekannten Täter gestellt.
Das Fazit war: Die Ermittlungen wurden eingestellt, da der Täter behauptete, er habe keine wertvollen Sachen vorgefunden sondern die entwendeten Sachen alle später entsorgen müssen.
Nun verklagt der Einbrecher mich und möchte seine Aufwendungen - hier die Entsorgung meiner Möbel und meines Hausrates - von mir ersetzt haben.
Da mir selbst während des Gerichtstermines kein Rederecht eingeräumt wurde und meine Anwalt voller Angst ständig mit roten Kopf zu Boden sah und sich nicht zu Wort melden traute, stehe ich nun kurz vor dem wirtschaftlichen Ruin. Der Zufall wollte es, dass Richter und EInbrecher sich gut kannten, aber das war wohl nur Zufall.

Woher soll das hier einer wissen? Frag Deinen Anwalt.

In der Berufung besteht Verschlechterungsverbot, d.h. die Berufungsentscheidung kann keinesfalls schlechter ausfallen, als das bisherige Urteil ausgefallen ist. Also geht es wieder um max. 2 Jahre und 3 Monate. Wie Deine Chancen stehen unter die 2 Jahresgrenze zu rutschen und somit die theoretische Chance zu erhalten, Bewährung zu bekommen, wird Dir hier niemand sagen können, da das einzig und alleine beim Richter liegt, ABER wenn der Berufungsrichter keine schwerwiegenden Fehler bei der Verfahrensweise deines ersten Richters feststellt, denke ich nicht, dass der sich dazu hinreissen lässt, das Urteil abzuändern.

Shit happens, was lernen wir daraus? Zieh keine Leute ab, dann musst Du auch nicht in den Knast, so einfach ist das nunmal. Aber jeder ruiniert sich sein Leben so gut wie er kann...

Was soll diese Frage ?

Du hast keinerlei Bewährung verdient - und wirst sie auch nicht bekommen. Du hast mehr als nur einmal ein Verbrechen begangen, und scheinst mir selbst mit diesem Urteil zu mild bestraft.