Berufunfähig nach Reha

5 Antworten

Die Krankenkasse fällt ja spätestens nach 18 Monaten aus der Lohnfortzahlung. Was im Juni der Fall ist. Jedoch haben die schon einen früheren Zahlungsstop angekündigt haben, da ich offiziell nicht mehr als krank sondern berufsunfähig gelte.

Hey Verzwickt,

bin auch BU und war jedoch vorher privat zusatzversichert mit einer KTG-Versicherung (Krankentagegeld). Nachdem der PKV meine BU mitgeteilt wurde, haben die nur noch 3 Monate das KTG gezahlt - zum Glück hatte ich noch ein private BU-Versicherung!

Falls du gesetzl. krankenversichert bist, da kann dir leider nicht weiterhelfen.

Gruß siola

PS: Hast du denn keine private BU-Versicherung???

1.Frage: Ist das nach begutachteter Berufunfähigkeit überhaupt möglich?

Wieso nicht ? Wenn sich was bessert, kann man wieder in den Beruf zurück.

Jedoch haben die schon einen früheren Zahlungsstop angekündigt haben, da ich offiziell nicht mehr als krank sondern berufsunfähig gelte.

Das ist richtig. Du bist entweder krank mit Rückkehrmöglichkeit oder BU. Bei Krankheit endet spätestens nach 78 Wochen inkl. Lohnfortzahlung das Krankengeld. Bei BU endet es ab BU. Danach heißt es EMR, HartzIV oder eben private Berufsunfähigkeitsabsicherung.

Die Lage die du schilderst, ist wirklich verzwickt, aber ich denke, hoffnungslos ist sie nicht. Um dir nicht unnötige Hoffnungen zu machen, ich bin kein Betroffener, deine Geschichte hat mich lediglich betroffen gemacht. Hat sich irgend jemand die Mühe gemacht, mit dir über deine Zukunft zu sprechen? Sei es nun jemand von der Reha Abteilung des Arbeitsamtes oder der Krankenkasse oder ein Arzt oder sonstwer? Ich meine man kann doch einen Menschen, der psychisch bedingt berufsunfähig geworden ist, nicht so in der Luft hängen lassen. Du solltest deine Recht wahrnehmen und den Herrschaften mal auf den Tisch klopfen. Die Krankenkasse oder das Arbeitsamt sollten sich äussern, wie sie sich deine Zukunft vorstellen. Vielleicht gäbe es ja wirklich die Option, in den Beruf zurück zu kehren, wer ist da zuständig? Krankenkasse oder BG? Frag dich durch, gib nicht auf. Es ist deine Zukunft, die sollte gesichert sein. Alles Gute, ich drück dir die Daumen.

hallo,

einen sozialmedizinischen begriff "berufsunfähig" (gilt für krankenkassen, berufsgenossenschaft und rentenversciherung) gibt es nicht. alle sprechen von ererbsminderung.

bei einer privaten versicherung (berufsunfähigkeitsversicherung) würdest du jetzt eine leistung beziehen.

wenn der zustand der erwerbsminderung zurückgeht, kann man, auch in deinem beruf, wird sicherlich noch ärztlich geprüft, zurückkehren.

nach der zahlung des krankentagegeldes der gkv (78 wochen) hast du anspruch auf arbeitslosengeld I für mindestens 1 jahr. die lohnfortzahlung war bereits in den ersten 6 wochen der krankschreiung, diese hat der arbeitgeber zu tragen.

umschulung: du kannst hierzu leistungen für berufliche rehabilitation bei der rentenversicherungbeantragen, dort wird eine mögliche berufsfindung durchgeführt... keinerlei perspektive??? viele müssen sich in deutschland nach einer neuen lösung bemühen.

beste grüsse und genesung

dickie59

Der eine Weg, der sich mir nun zeigt, ist der, dass in der Tagesklinik eine Lösung für all meine Probleme gefunden wird, der Schwindel ganz verschwindet und ich in meinen alten Beruf zurück gehe. 1.Frage: Ist das nach begutachteter Berufunfähigkeit überhaupt möglich?

Solche Beurteilungen sind nicht immer auf Dauer. Z.B. man kann erwerbsunfähig sein und bekommt entsprechend eine Rente, Wenn der Gesundheitszustand sich ändert, kann es sein, dass die Erwerbsunfähigkeit nicht mehr gegeben ist.

Der andere Weg wäre der einer Umschulung. Wobei ich für mich überhaupt keine andere Perspektive sehe. Alle für mich interessanten Berufe sind entweder gar keine Ausbildungsberufe mehr,

Vielleicht kannst Du ja zumindest in dem Bereich bleiben und z.B. als Bodenpersonal arbeiten und musst vielleicht nur ein paar Lehgränge machen und keine komplette Weiterbildung.

Hat Du mehr als 15 Jahre insgesamt gearbeitet ( einschließlich Ausbildung ) ist der Kostenträger der Rententräger für die Maßnahmen.

Ansonsten die Agentur für Arbeit.

Die Krankenkasse fällt ja spätestens nach 18 Monaten aus der Lohnfortzahlung.

Wenn die Krankenkasse bis zum Ende zahlen sollte und die 78 Wochen vorbei sind, gehst Du direkt zur Agentur für Arbeit und beantragst:

ALG I aufgrund der Nahlosigkeitsregelung

bei der Agentur für Arbeit.

Die müssen erst mal einspringen, können aber verlangen, das man unverzüglich einen Rentenantrag oder eine andere Maßnahme ergreift.

Was im Juni der Fall ist. Jedoch haben die schon einen früheren Zahlungsstop angekündigt haben, da ich offiziell nicht mehr als krank sondern berufsunfähig gelte

Diesezüglich würde ich die Krankenkasse fragen, was man dann in dem Fall machen muss.

Kann seinRentenantrag oder auch ALG aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung.

Ich würde mich ansonsten an die unabhängige Patientenberatung wenden:

https://www.unabhaengige-patientenberatung.de/?id=176

Vielleicht ist es auch sinnvoll sich an den vdk zu wenden die kennen sich in diesen Bereichen gut aus und sind hilfreich.

MfG

Johnny