Kann ich ein berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme sofort abbrechen?

2 Antworten

Jein, in den meisten Bundesländern bis Du bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ( berufs- ) schulpflichtig.

Und bedenke bitte in diesem Zusammenhang auch, dass dann der Kindergeldanspruch Deiner Eltern für Dich entfällt.

Also, ich denke, wenn das mit dem Vertrag in Ordnung geht, also Du ihn unterschrieben hast, ist das kein Problem. Oder willst Du Dich erst um ein FSJ-Platz kümmern? Bis Du einen hast, wirst Du in der Maßnahme bleiben müssen. Aber da können die Dich in dieser Maßnahme ja dabei unterstützen. Ist ja Maßnahmeinhalt.