Berufsschule Deutsch Befreiung

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Also in BaWü ist es so,
das man sich von den allgemeinbildenden Fächern befreien lassen kann, wenn man einen gleichwertigen oder höheren Bildungsabschluss vorweisen kann.
Dabei zählt:
Hauptschule
Quali
Realschule
Abi / Berufsschule
Uni

Also wer auf die Berufsschule geht und das Abi hat kann sich befreien lassen. Oder wer z.B. schon eine andere Berufsausbildung abgeschlossen hat.

Hierzu muss aber der Betrieb der befreiung zustimmen.

Aber was ist so schlimm am Deutschunterricht ?

Man lernt schließlich nie aus.

Jakob2012 
Fragesteller
 16.04.2011, 09:37

Bin ja in jedem Fach, aber deutsch ist nicht mehr auszuhalten. Arroganter Lehrer macht einem das Leben zur Hölle und das schöne an dem Fach ist ja;

Es zählt nicht die Leistung. Der Lehrer kann willkürlich Noten vergeben. z.B. auf Referate und das geht mir gegen den Strich. In anderen Fächern zählt die Leistung und dort eben nicht. In anderen Fächern wird eine Frage gestellt und darauf gibt es nur eine Antwort.

 

Aber das mit den 21 Jahren stimmt nicht, oder?

Pauli1965  16.04.2011, 09:41
@Jakob2012

Dass weiß ich leider nicht mehr. Bin schon zu lange raus.

Aber frag doch einfach mal bei der Schulleitung oder behörde. Die müssen es ja wissen., Ist ja auch Bundeslandabhängig.

Kristall08  16.04.2011, 10:18
@Jakob2012

Kein Lehrer kann willkürlich Noten vergeben. Du magst ihn halt nicht und machst Dir damit das Leben schwer. ;-)

*lach*

Warum willst Du dich denn davon befreien lassen? Weil DU so schlecht bist, oder weil Du so gut bist, das Du da nichts mehr lernen kannst?

Du kannst Dich vom Religionsunterricht befreien lassen. Sonst eher nicht^^

Jakob2012 
Fragesteller
 16.04.2011, 09:38

Nein, mir machen alle anderen Fächer spaß und auch meine Leistungen in diesen sind großteils "sehr gut". Deutsch geht mir gegen den Strich

 

Mit 21 Jahren geht da nichts, oder? Habe mal davon gehört

Eulenspiegel  16.04.2011, 09:52
@Jakob2012

Ne, Du darfst Dir mit 21 aussuchen OB Du zur Schule gehst, aber nicht, welche Fächer Du unterrichtet bekommst.

Aber ich versteh auch nicht, warum Du -grad weil deine anderen noten ja top sein sollen- Du nicht mal "klare Worte" an deinen Deutschlehrer richtest, was sein Verhalten angeht.

Wenn Du bereits Abi/FH-Reife hast oder schon eine andere Berufsausbildung abgeschlossen hast, kannst Du Dich üblicherweise auf Antrag von Deutsch sowie Religion/Ethik befreien lassen.

Wer in die Berufsschule freiwillig geht, hat die gleichen Rechte, aber auch auch die gleichen Pflichten wie berufsschulpflichtige Schüler.

Wenn man die Hoschschulreife/Fachhochschulreief besitzt, kann man beim Scvhulleiter beantragen, dass man "ausnahmsweise" von Unterricht in den Fächern des allgemeinen Lernbereiches befreiet wird. Darüber entscheidet der Schulleiter in eigener Zuständigkeit nach pflichtgemäßem Ermessen. Stellt er frei, dann hat man Glück gehabt, stellt er nicht frei, dann hat man eben Pech gehabt jede Gegenwehr gegen eine solche Entschedung ist zwecklos. Das kann jedoch, weil es sich um Landesrecht handelt, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

Als Lehrer kann ich dir sagen, dass du auf Antrag von den Fächern Deutsch und Gemeinschaftskunde befreit werden kannst. Da muss nur die Schulleitung zustimmen, der Betrieb wird nur informiert.

Wirtschaftskunde geht nur bei Zweitausbildung oder Hochschulreife des Wirtschaftsgymnasiums (Befreiung von der Prüfung bei der zuständigen Kammer).