Befreiung von Fächern in der Berufsschule?
hallo, eine Frage gibt es eine Möglichkeit (Gesetzlich) das man sich von einzeln Fächern (z.B. Englisch) in der Berufsschule von der Benotung befreien lassen kann, wenn man schon eine Ausbildung hat (und das Fach schon gemacht hat)? Bundesland: Sachsen, Alter 30 !!! Danke
4 Antworten
ausbildung ist ländersache, insofern kannst du nicht nach allgemeinen gesetzlichen regelungen fragen, sondern musst dir die schulgesetze der länder anschauen.
hier ein auszug aus dem bayrischen SG: "Schüler mit Hochschulzugangsberechtigung und Umschüler bzw. Schüler mit einer Zweitausbildung können auf Antrag vom Allgemeinbildenden Unterricht befreit werden."
dazu gehören deutsch, religion, sozialkunde; fremdsprachen nur, wenn sie keinen fachunterricht darstellen bzw. dafür benötigt werden. in BaWü ist es ähnlich geregelt.
für dich dürfte diese regelung gelten, da du eine zweitausbildung machst. aber ob in sachsen?? mein vorschlag: google selber oder setze dich tel. oder per mail mit deiner landesschulbehörde in verbindung und frage danach. sollte es möglich sein, kannst du einen antrag auf befreiung stellen, der ist meist auf deren homepage herunterzuladen (ist jedenfalls in bayern so).
Nein das ist nicht möglich
doch, in manchen bundesländern kann man sich bei vorhandener
erstausbildung, als umschüler oder hochschulzugangsberechtigter von den allgemeinbildenden fächern befreien lassen. ausbildung ist ländersache und somit im einzelfall zu betrachten.
Wir reden von Sachsen?
Nein das geht nicht
doch, in manchen bundesländern kann man sich bei vorhandener
erstausbildung, als umschüler oder hochschulzugangsberechtigter von den allgemeinbildenden fächern befreien lassen. ausbildung ist ländersache und somit im einzelfall zu betrachten.
Es geht um Sachsen?
Nein, dies ist nicht möglich.
MfG Marcel
doch, in manchen bundesländern kann man sich bei vorhandener erstausbildung, als umschüler oder hochschulzugangsberechtigter von den allgemeinbildenden fächern befreien lassen. ausbildung ist ländersache und somit im einzelfall zu betrachten.