Berufsgenossenschaft zahlt bei Brille, die man durch die Arbeit bekommt?
Hallo, ich bräuchte Hilfe..
ich mache seit 2 Jahren eine Ausbildung zur technischen Zeichnerin. Die Arbeit beträgt 8,5 Stunden vor dem Computer täglich .. Seit Wochen ist mir aufgefallen dass ich ständig Kopfschmerzen habe dass meine Augen schmerzen.
Beim Optiker wurde erkannt dass ich wegen Kurzsichtigkeit und auch wegen einer unterschiedlichen Stellung meiner Augen (sieht man nicht, erkennt man nur im Test) eine Brille brauche.. Das wurde eben erst wegen meiner Arbeit festgestellt da ich davor nie Kopfschmerzen hatte..
Glaubt ihr die Berufsgenossenschaft würde meine Gläser zahlen? Habe schon oft gehört dass jemand auch nur wegen 2h die Gläser bezahlt bekommt..
Ich hoffe auf Antworten :-/
Danke!!!!
2 Antworten
Eine Brille zahlt Dir die BG nicht, da kein Versicherungsfall vorliegt. Wenn Du aber, bedingt durch dir Bildschirmtätigkeit, eine Bildschirmbrille brauchst, dann ist Dein Arbeitgeber in der Pflicht. Du solltest also bei Deinem Chef nachfragen. Die Pflicht des Arbeitgebers beschränkt sich aber auf die Brille für die Bildschirmtätigkeit, eine normale Brille oder eine Gleitsichtbrille brauch der Arbeitgeber nicht zahlen, dazu muss er nicht mal Zuschüsse gewähren.
Nein. Die Berufsgenossenschaft zahlt nur bei Arbeits- und Wegeunfällen und Berufskrankheiten.
Fehlsichtigkeit ist keine Berufskrankheit. Wodurch diese erstmals festgestellt wurde, ist ebenfalls irrelevant.
Wozu es Zuschüsse gibt, ist eine Bildschirmbrille, das zahlt aber der Arbeitgeber und nicht die BG
Hoi.
Lass dich doch mal hier informieren:
http://www.fielmann.de/brillen/gleitsichtbrillen/bildschirmarbeitsplatzbrillen/
Ausserdem:
"Anhang Teil 4 ArbMedVV sieht vor, dass den Mitarbeitern spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung gestellt werden, wenn normale Sehhilfen für diese Arbeit nicht geeignet sind. Die Kosten dafür wurden bis zum April 1997 von den Krankenkassen übernommen, seither grundsätzlich nicht mehr.
Solange diese Haltung besteht, ist sicherzustellen, dass den Mitarbeitern keine Kosten für besondere Bildschirmbrillen auferlegt werden. Der Arbeitgeber hat dann dafür zu sorgen, dass den Mitarbeitern auf seine Kosten innerhalb eines festzulegenden Kostenrahmens erforderlichenfalls geeignete Sehhilfen zur Verfügung gestellt werden."
Dein Arbeitgeber ist also gesetzlich verpflichtet, dir eine solche Brille zu stellen! Und solche Kosten kann er sich vom Finanzamt wieder zurückholen.........
Ciao Loki
Nochmal Klartext: eine Bildschirmbrille wird eventuell vom Arbeitgeber bezuschusst, unter welchen Voraussetzungen es eine Bildschirmbrille braucht, liest du im Kommentar über mir.
Was du aber beschreibst, ist eine normale Fehlsichtigkeit. Die Brille zahlst du selber!
Also zahlt es dann der Arbeitgeber aus eigener Tasche oder gibt es da Versicherungen oder Ähnliches die dieses für den Chef zahlen ? Will irgendwie ungern dass er mir ne Brille zahlt ..