Berufsgenossenschaft, Hautarzt legt mich lahm was tue ich jetzt mit der BG und AG?

3 Antworten

Lass Dich krankschreiben bis die Berufgenossenschaft eine Entscheidung getroffen hat ....

auf keinen Fall selbst und vor allem nicht schon jetzt, ohen dass du weißt wie es weitergeht kündigen ....

Du brauchst nicht sofort kündigen. Durch den Arzt ist ein Berufskrankheitenverfahren / Hautarztverfahren eröffnet worden. Jetzt hat Dein Arbeitgeber ersteinmal die Lohnfortzahlung zu leisten und die BG hat zu prüfen ob eine Berufskrankheit vorliegt. Durch die BG wirst Du auch bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz unterstützt, auch mit Umschulung und so. Du kannst Dich natürlich auch selbst an die BG wenden und Deinen Sachbearbeiter nach dem Stand der Dinge fragen. ( Ich finde es immer sehr unhöflich "...jemandem auf den Senkel zu gehen..." Die Sachbearbeitung gerade im Hautarztverfahren ist rechtumfangreich. Überleg Dir ruhig auch mal, was Du gern machen würdest.

Hallo,aufkeinen Fall kündigen,wenn die BG sich nicht meldet gehe den auf den Senkel.Wenn es eine Berufskrankeit ist und es ja eine,bezahlt die BG alles.Umschulung,eine Zeit lang Lohnausgleich,zur Not auch Umzugskosten. Wir haben ähnlichen Fall bei Freunden,mit einer Mehlallergie.Also,niemals Kündigen

verreisterNutzer  27.10.2014, 21:54

Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen...

Ich würde auch auf die BG zugehen, und mir ggf. dort einen Gesprächstermin geben lassen, um zu erfragen, ob vielleicht noch etwas fehlt (z.B. eine ärztliche Bescheinigung).

Danach würde ich die BG anschreiben, und um schriftliche Anerkennung als Berufskrankheit bitten. Alles Andere danach!