Berufl. Werdegang bei selbem Unternehmen in Arbeitszeugnis zusammenfassen?

4 Antworten

Hallo  MackMueller,

du hattest 3 Vertragsverhältnisse

  1. als Referent 
  2. als Azubi
  3. als Angestellter im Ausbildungsberuf

Für jedes dieser Vertragsverhältnisse steht dir ein Zeugnis zu, dass der Vertragspartner jeweils der Gleiche war ist im Grunde unerheblich. Das Ausbildungszeugnis hätte dir sogar unaufgefordert ausgestellt werden müssen. Im Klartext- dir müssten jetzt 3 Zeugnisse vorliegen, zu deren Ausstellung ist der Arbeitgeber verpflichtet.

Grundsätzlich solltest du selbst unbedingt davon absehen dir selbst ein/zwei/drei Zeugnis/se zusammenzuklöppeln, das geht in 999 von 1000 Fällen in die Hose und du hast am Ende einen Karrierekiller in deiner Bewerbungsmappe. 

Wenn die Situation zwischen dir und diesem Arbeitgeber tatsächlich so verfahren ist dass du nicht davon ausgehen kannst von ihm fachgerechte und in gängiger Schreibweise verfasste, wahrheitsgemäße und eindeutig verständliche Zeugnisse zu erhalten, kann ich dir nur anraten einen darauf spezialisierten Ghostwriter zu kontaktieren.

Ich selbst stehe hierfür derzeit zwar nicht zur Verfügung, ich stehe aber in Kontakt zu einem Netzwerk von Personalern, Personalentscheidern und Ehemaligen, die solch eine Hilfestellung gelegentlich anbieten. Wenn du möchtest höre ich mich für dich um, kontaktiere mich bei Interesse einfach per PN.

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Pflicht, Zeugnisse auszustellen.

Immer dann, wenn dies auf den Zeugnisempfänger abgewälzt wird, besteht für diesen die latente Gefahr, sich selbst schlechte Formulierungen "hineinzubasteln" - insbesondere im Hinblick auf die sog. "geheime Zeugnissprache". 

Ich rate dazu, die Zeugnisse ordnungsgemäß vom Arbeitgeber ausstellen zu lassen. Hierbei ist zu beachten, dass man, wenn man ein qualifiertes Zeugnis haben will, dies jeweils gesondert mit anzufordern ist. Nach Erhalt kann man sie dann in diesem Forum überprüfen lassen.

Im Speziellen:

° Es ist absolut unüblich, ein Ausbildungszeugnis in ein Arbeitszeugnis einzuflechten, weil es eigentlich gar nicht machbar ist, denn ein Ausbildungszeugnis muss ja bereits vorliegen (==> siehe § 16 BBiG).

° Allenfalls kann man im Arbeitszeugnis für den entsprechenden Zeitraum darauf verweisen!

Ergo: Zwei Zeugnisse schreiben lassen!


Auch wenn du immer dieselben Aufgaben hattest, sind es trotzdem 3 unterschiedliche Verträge. Für jeden einzelnen hast du Anspruch auf ein Zeugnis. Allerdings je nachdem wie lange das her ist, ist der Anspruch möglicherweise schon verwirkt - Gerichte geben je nach Lage des Einzelfalls bis zu 3 Jahre Zeit, den Anspruch auf das Zeugnis anzumelden. Danach wärst du dann auf die Kulanz des AG angewiesen.

Ein Zusammenfassen macht meiner Ansicht nach absolut keinen Sinn, denn Ausbildungs- und Arbeitszeugnis haben zwar einige Gemeinsamkeiten, aber auch teilweise unterschiedliche Inhalte.

Letzten Endes liegt die Entscheidung bei Deinem Arbeitgeber. Wenn diese es akzeptiert, wird es in Ordnung sein.

MackMueller 
Fragesteller
 21.04.2015, 17:37

Das stimmt schon, aber ich möchte gerne ausschließen, dass das irgendwie nicht erlaubt, verpönt oder unprofessionell ist. Ich selbst habe nämlich trotz Recherche noch nicht davon gehört, den beruflichen Werdegang in einem Unternehmen im Arbeitszeugnis zusammenzufassen.

Raetselknacker  21.04.2015, 17:39
@MackMueller

Ich weiß auch nicht wie ausführlich Du das machen willst. Normaler Weise werden nur Kurz die Tatikeitsschwerpunkte beschrieben und der Rest sind Beurteilungen deiner Leistungen und Fähigkeiten.