Bekommt man Schmerzensgeld bei Schädelprellung?
Meine Freundin wurde von einer ihr unbekannten, betrunkenen Frau attackiert. Diese zerschlug über dem Kopf meiner Freundin eine Glasflasche, woraufhin sie ins Krankenhaus musste. Die Folge war eine Schädelprellung.
kann meine Freundin nun Schmerzensgeld verlangen? Und wenn ja, wie hoch wird dieses ausfallen? Die Attacke erfolgte grundlos und von hinten. Meine Freundin ist 1 Woche krankgeschrieben.
3 Antworten
Ja, gegen die Frau kann Deine Freundin Schadensersatz gemäß §823 BGB fordern.
Ich würde auch noch einen Strafantrag wegen gefährliche Körperverletzung nach §224 StGB stellen. Das Problem ist, dass sie Euch unbekannt ist.
Dann § 823 BGB Schadensersatzpflicht.
Die gefährliche Körperverletzung macht dann die Polizei von sich aus, weil es ein Offizialdelikt ist.
Von wem denn?Wenn die Frau unbekannt ist, nützt eine solche Forderung ja nichts.
Meist wäre bei solchen Leuten, ohnehin nichts zu holen.
die Frau wurde von der Polizei festgenommen
Dann kann man es natürlich versuchen. Erfolgsaussicht meistens gegen NULL.
Das kann sie nur privat einklagen. Dabei wird sie schnell mal 500 € los, die sie vorlegen muss.
Schmerzensgeld könnte sie nur von der - leider unbekannten - Frau fordern.
Die Polizei hat die Frau gefasst kurz nach der Tat.