Bekommt man Kindergeld, wenn man ein "Gap Year" macht?

2 Antworten

§ 32 EStG

Werden die Vorausetzungen erfüllt, besteht Anspruch. Es ist egal, was man vorher gemacht hat.

Wenn das Kind wieder in Deutschland ist, (und weiterhin in der Ausbildung) setzt der Anspruch wieder ein