Unterstützung des Kindes im Auslandsjahr von der Steuer absetzbar?
Mein Kind hat 1 Jahr nach dem Abi als Au Pair im Ausland verbracht. Für diese Zeit gab es kein Kindergeld. Selbstverständlich habe ich sie finanziell trotzdem unterstützt und monatlich etwas überwiesen. Kann ich diesen Betrag als Unterstützung bedürftiger Personen von der Einkommensteuer absetzen?
4 Antworten
Selbstverständlich kannst du diese Unterstützung steuerlich absetzen, und zwar bis zu 9000 Euro als außergewöhnliche Belastung. Dazu füllst du die Anlage "Unterhalt" aus.
https://www.steuerklassen.com/steuererklaerung/unterhalt/#unterhalt-steuererklärung
Ich habe Google bedient.
Kindesunterhalt ist nur dann steuerlich absetzbar, wenn kein Kindergeld bezogen wird, normalerweise also bei Kinder ü25 oder eben bei Auslandsaufenthalt.
Das eigene Einkommen des Kindes wird natürlich angerechnet.
Hier noch ein weiterer Link zur Info.
Danke!
Bei Unterstützung bedürftiger Personen im Ausland geht es um Grundbedarf, also Nahrung, Kleidung, Wohnung, Hausrat und Versicherungen, und manchmal aussergewohnliche Ausgaben wie Anwalt, Ausgaben fuer Beerdigung etc. Reisen fallen leider nicht darunter.
Deine Tochter ist keine bedürftige Person.. und warum du sie finanziell unterstützt, obwohl sie als Au-pair-Mädchen alles bekommt und dazu noch Geld, verstehe ich nicht...
muss ich aber auch nicht
Richtig, musst du nicht. Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit. Das Kind hat sich das Au Pair Programm mühsam zusammengespart. Mit Flug, Visum, KV und allem, gute 3500 - 4000 €. Ein Au Pair Jahr schließt immer mit eine Reise über den Kontinent ab. Gute 3 Monate auf sich gestellt. Das kostet immens Geld. Dafür wird alles gespart vom Au Pair Taschengeld und trotzdem kostests noch viel. Da unterstütze ich natürlich. Der Staat zahlt hierzulande Kindergeld an alle Eltern von Kindern die auf Ausbildungsplätze oder Studienplätze warten. Mehrere Monate lang. Sucht das Kind aber neue Erfahrungen im Ausland zur Überbrückung der Zeit bis zum Studium, gibt es keinen cent Kindergeld. Daher vielleicht eine Unterstützung in Form einer Steuererleichterung? So abwegig wäre das doch nicht. Ich weiß es halt nur nicht. Daher Frage ich "Experten".
Ist es dann nicht sinnvoller die Kosten für den Aufenthalt abzusetzen?
Wäre es nicht auch schlau weiterhin das Kindergeld zu beantragen. Au-pair Aufenthalte können, wenn Sprachkurse genommen werden, als Ausbildung betrachtet werden.
Bei 40 Stunden in der Kinderbetreuung ist kein Sprachkurs möglich. Und kosten tut der auch einiges. Es gibt halt kein KiGeld mehr.
Frag deinen Steuerberater
Alle anderen Beiträge sagen eher Nein. Bist du vom Fach? Hast du selbst schon diese Situation gehabt? Freue mich über zusätzliche Erläuterungen.