Bekommt man Kindergeld nachgezahlt?

4 Antworten

Wenn Du das Kind in der Übergangszeit warst oder Dich spätestens im auf das Ende der Schulzeit folgenden Monat beworben hast. Die Übergangszeit beträgt 4 volle Monate, Schulende Juli, Studienbeginn spätestens Dezember. Du kannst also mit einer Nachzahlung rechnen.

Da du deine Schule im Juli beendet hast,aber dein Studium schon begonnen hast,liegen zwischen Beendigung einer Ausbildung und Beginn einer neuen,weniger als 4 Monate,das ist die Übergangsfrist !

Demnach steht dir eine Nachzahlung ab Juli zu bzw.dem,der Anspruch auf das Kindergeld geltend gemacht hat.

Hast du den Antrag selber gestellt ? Ich dachte immer das können nur die Eltern ?