Beim schwarzfahren erwischt, Wann kriege ich bescheid? Was unternehmen?

8 Antworten

Das wird richtig teuer,sobald die Post da ist nimmst du dir besser einen Anwalt

peterobm  04.04.2016, 12:19

Für was? willst du ihm den Zahlen? Abwarten was kommt, kann kann er immer noch reagieren. 

Du wirst die Prüfung noch ablegen dürfen, bekommst aber den FS nicht ausgehändigt.

Fahren ohne Fahrerlaubnis: mögliche Strafen im Überblick

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird auch bestraft, wer als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt worden ist. § 94 der Strafprozessordnung besagt, dass a) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen sind und b) Gegenstände, die sich im Gewahrsam einer Person befinden und nicht freiwillig herausgegeben werden, beschlagnahmt werden.

Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird auch bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt worden ist.

Zusätzlich zur Freiheits- oder Geldstrafe kann auch das Fahrzeug des Täters eingezogen werden, wenn er ohne Fahrerlaubnis fährt oder als Halter das Fahren ohne Fahrerlaubnis zugelassen hat. Gleiches gilt auch dann, wenn gegen den Täter eine Fahrsperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB angeordnet war oder er als Halter angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand mit Fahrsperre das Fahrzeug führt.

Fahrzeugeinzug droht auch Tätern, die innerhalb der letzten drei Jahre vor der Tat schon einmal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder Fahrverbots verurteilt worden sind. Gleiches gilt für Täter, die schon einmal als Fahrzeughalter wegen der Anordnung oder Zulassung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden sind.

Übrigens Fahrerlaubnisentzug droht auch generell bei Ungeeignetheit oder Nicht-Befähigung des Fahrers. Gemeint sind damit körperliche und geistige Dispositionen, wie z.B. mangelnde Seefähigkeit oder Epilepsie aber auch der Charakter eines Menschen. Wer wiederholt gegen Verkehrsvorschriften oder Strafgesetze verstößt, ist laut Gesetz ebenfalls ungeeignet, ein Fahrzeug zu führen.

http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/fahranfaenger/fahren-ohne-fahrerlaubnis/index.php

innerhalb von 2 Wochen dürfte das der Fsst vorliegen; damit ist die Prüfung zunächst auf Eis gelegt. Ne Sperre von mind. 3 Monaten folgt. Was noch angeordnet werden kann, obliegt der Fsst. Möglich wäre da ein Aufbauseminar oder gar ne MPU.

Derjenige, der dich hat ohne Führerschein fahren lassen bekommt auch sein Fett weg. https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Neben den bereits beschriebenen Konsequenzen für Dich wird auch der Halter des Wagens beträchtlichen Ärger bekommen - denn es ist auch eine Straftat, zuzulassen, dass das Fahrzeug durch eine Person ohne gültige Fahrerlaubnis geführt wird.

Wenn's der Bekannte war, der den Vorschlag gemacht hat, trifft's ja den Richtigen...

Sorry, das mit dem Job wusstest Du auch schon vorher! Dann macht man so einen Mist nicht! Da das also eigene Doofheit ist, zählt diese Ausrede nicht! So wird im Übrigen auch oftmals von den Richtern argumentiert, weshalb sich viele auf eine Umwandlung in eine Geldstrafe nicht einlassen!