Bei welcher Behörde erfahre ich, wann ich bei welcher Krankenversicherung versichert war?

5 Antworten

Wenn Dein Freund gearbeitet hat, müßte er die Nachweise für die Rentenversicherung haben und da steht meistens drauf welche Krankenkasse und dann kann er bei der Kasse die entsprechenden Unterlagen anfordern, sofern diese dann noch existieren

Mir fällt nicht wirklich etwas ein :( Nur, dass die Krankenkasse doch auch auf seinen Gehaltsabrechnungen stehen müssten. Ist zwar ein bisschen Arbeit, aber falls Du anders nicht weiterkommst...

eines Freundes? Gar nicht! Das ist Datenschutz! Er weiß es doch selbst wo er versichert war! Ist doch aber auch vollkommen belanglos!

Nitro85 
Fragesteller
 10.10.2010, 10:58

er würde es ihn diesem Fall ja selbst anfragen. Mich interessiert es nicht wo er versichert war, ich will ihm nur helfen. Da er über 55 ist kommt er nicht mehr in die GKV. Allerdings ist es rechtlich so, dass Ihn die letzte KV auf jeden Fall nehmen muss, auch wenn er über 55 Jahre alt ist. Der Fall ist ein wenig verstrickt, da er einige Jahre privat versichert war und dadurch eine Lücke in der GKV besteht.

Mismid  10.10.2010, 11:01
@Nitro85

nein die letzte GVK muß ihn nicht nehmen, wenn er die letzten Jahre Privatversichert war. Jede GKV muß ihn aber nehmen, wenn er einer sozialversicherunpflichtigen Tätigkeit nachgeht

RHWWW  12.10.2010, 05:18
@Mismid

ab 55 Jahren gilt das meist nicht mehr (§ 6 SGB V)!

Es gibt eine Dachorganisation der Angestelltenkrankenkassen (VdAK). Evtl. kann man Dir dort weiterhelfen.
Ansonsten mal bei der örtlichen AOK anrufen.
Darüber hinaus sollte der Freund doch auch selbst wissen, wo er überall versichert war, oder?


Die einzelnen Kassenarten bilden über ihre Landesverbände jeweils einen Bundesverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts. In Deutschland gibt es folgende Bundesverbände der Krankenkassen: den Bundesverband der Allgemeinen Ortskrankenkassen, den Bundesverband der Betriebskrankenkassen, den Bundesverband der Landwirtschaftlichen Krankenkassen, den Bundesverband der Innungskrankenkassen, die Bundesknappschaft sowie für die Ersatzkrankenkassen die Verbände der Angestellten-Krankenkassen und der Arbeiter-Ersatzkassen. Per Gesetz übernehmen sie Steuerungsaufgaben im Zusammenwirken mit den Verbänden der Leistungserbringer u.a. im Gemeinsamen Bundesausschuss.
.
http://www.krankenkasseninfo.de/themenbegriffe/Bundesverband-Krankenkassen