verjährung mahnung der AOK!
ab wann ist eine mahnung der krankenversicherung AOK verjährt?habe ein schreiben erhalten über eine sache von 10.2002 von zu unrecht erhaltenem krankengeld.wurde wohl 2005 einmal angemahnt und das wars.sonst kam da nix mehr.weiss aber heute nicht mehr ob dies bezahlt wurde.die frage ist nun wielange können sie diese sache gerichtlich noch verfolgen???
4 Antworten
Forderungen verjähren nach 3 Jahren, gerechnet zum Jahresende. Allerdings wird die Verjährungsfrist durch eine Mahnung unterbrochen. Daher hast Du also 2005 die Mahnung erhalten, da sonst die Forderung damals schon in 2005 verjährt wäre. Aber wie gesagt, durch diese Mahnung wurde die Verjährungsfrist unterbrochen (bis die Sache geklärt ist).
Mahnungen verjähren nicht. Und Anmerkung für vesparoller: Die Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre statt 3.
Allerdings wird die Verjährungsfrist durch eine Mahnung unterbrochen
Nein, die Verjährung wird durch eine einfache Mahnung weder gehemmt noch gar unterbrochen. Dazu bedarf es eines gerichtlichen Mahnbescheides oder der Erhebung der Klage.
durch diese Mahnung wurde die Verjährungsfrist unterbrochen (bis die Sache geklärt ist)
Verjährungsunterbrechung bedeutet nicht, dass nun gar keine Verjährungsfrist mehr läuft, sondern dass die unterbrochene Verjährungsfrist von Neuem zu laufen beginnt - und, falls im vorliegenden Fall seit der Mahnung tatsächlich nichts weiter passiert ist, zwischenzeitlich verstrichen sein dürfte, sodass Verjährung eingetreten ist.
M.E. gilt hier eine Verjährungsfrist von 30 Jahren (siehe meine Antwort).
Wenn, außer der Mahnung, die keinerlei Einfluss auf den Lauf der Verjährung hat, nichts weiter passiert ist, dann dürfte die Sache verjährt sein.
Auf den Eintritt der Verjährung muss man sich allerdings ausdrücklich berufen. Schreibe also, dass du die Rechtmäßigkeit der Forderung bestreitest und dass du, falls die Forderung dennoch rechtmäßig sein sollte, nicht zur Zahlung bereit bist, da die Angelegenheit zwischenzeitlich verjährt ist.
Hallo,
wenn die Krankenkasse einen Verwaltungsakt über die Rückforderung des Krankengeldes erlassen hat und dieser bestandkräftig wurde, gilt eine Verjährung von 30 Jahren:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__52.html -> Absatz 2
Für die Vollstreckung kann die Krankenkase als Behörde direkt den Gerichtsvollzieher , den eigenen Vollstreckungsdienst oder das Hauptzollamt beauftragen.
Gruß
RHW
Wenn nichts mehr kam, dann ist die Sache anscheinend geregelt, weil in der Abfolge kämen dann Einforderungen vom Inkassounternehmen! Hast Du keine bekommen- alles erledigt!
aber heute schreiben die mich wieder an und wollen diese summe dann doch noch...jetzt ist die frage ob ich drauf reagieren soll????Oder ist es nun verjährt?
die Krankenkassen vergessen NICHTS!!! Zahl´ es, vertrau mir! Da ist nichts verjährt; aber du kannst Dich auf Ratenzahlung mit denen einigen! So oder so; Kläre es leber, ist besser!
mit Klären meine ich: Ruf an, oder mach einen pers. Termn aus und schildere deine Lage bzw. finde mit denen einen Weg. Aber nicht totschweigen! Das schadet Dir nur! Du schaffst das! Viel Glück
aber diese mahnung ist ja nun auch schon wieder 7 jahre jahre alt....ist diese nicht nun auch verjährt?