verjährung mahnung der AOK!

4 Antworten

Forderungen verjähren nach 3 Jahren, gerechnet zum Jahresende. Allerdings wird die Verjährungsfrist durch eine Mahnung unterbrochen. Daher hast Du also 2005 die Mahnung erhalten, da sonst die Forderung damals schon in 2005 verjährt wäre. Aber wie gesagt, durch diese Mahnung wurde die Verjährungsfrist unterbrochen (bis die Sache geklärt ist).

loeckli 
Fragesteller
 11.08.2012, 07:51

aber diese mahnung ist ja nun auch schon wieder 7 jahre jahre alt....ist diese nicht nun auch verjährt?

Kunterbunt23  11.08.2012, 09:18
@loeckli

Mahnungen verjähren nicht. Und Anmerkung für vesparoller: Die Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre statt 3.

JotEs  11.08.2012, 09:34
@Kunterbunt23

Allerdings wird die Verjährungsfrist durch eine Mahnung unterbrochen

Nein, die Verjährung wird durch eine einfache Mahnung weder gehemmt noch gar unterbrochen. Dazu bedarf es eines gerichtlichen Mahnbescheides oder der Erhebung der Klage.

durch diese Mahnung wurde die Verjährungsfrist unterbrochen (bis die Sache geklärt ist)

Verjährungsunterbrechung bedeutet nicht, dass nun gar keine Verjährungsfrist mehr läuft, sondern dass die unterbrochene Verjährungsfrist von Neuem zu laufen beginnt - und, falls im vorliegenden Fall seit der Mahnung tatsächlich nichts weiter passiert ist, zwischenzeitlich verstrichen sein dürfte, sodass Verjährung eingetreten ist.

RHWWW  12.08.2012, 17:21
@JotEs

M.E. gilt hier eine Verjährungsfrist von 30 Jahren (siehe meine Antwort).

Wenn, außer der Mahnung, die keinerlei Einfluss auf den Lauf der Verjährung hat, nichts weiter passiert ist, dann dürfte die Sache verjährt sein.

Auf den Eintritt der Verjährung muss man sich allerdings ausdrücklich berufen. Schreibe also, dass du die Rechtmäßigkeit der Forderung bestreitest und dass du, falls die Forderung dennoch rechtmäßig sein sollte, nicht zur Zahlung bereit bist, da die Angelegenheit zwischenzeitlich verjährt ist.

Hallo,

wenn die Krankenkasse einen Verwaltungsakt über die Rückforderung des Krankengeldes erlassen hat und dieser bestandkräftig wurde, gilt eine Verjährung von 30 Jahren:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__52.html -> Absatz 2

Für die Vollstreckung kann die Krankenkase als Behörde direkt den Gerichtsvollzieher , den eigenen Vollstreckungsdienst oder das Hauptzollamt beauftragen.

Gruß

RHW

Wenn nichts mehr kam, dann ist die Sache anscheinend geregelt, weil in der Abfolge kämen dann Einforderungen vom Inkassounternehmen! Hast Du keine bekommen- alles erledigt!

loeckli 
Fragesteller
 11.08.2012, 07:33

aber heute schreiben die mich wieder an und wollen diese summe dann doch noch...jetzt ist die frage ob ich drauf reagieren soll????Oder ist es nun verjährt?

Moiemoie  11.08.2012, 07:37
@loeckli

die Krankenkassen vergessen NICHTS!!! Zahl´ es, vertrau mir! Da ist nichts verjährt; aber du kannst Dich auf Ratenzahlung mit denen einigen! So oder so; Kläre es leber, ist besser!

Moiemoie  11.08.2012, 07:51
@Moiemoie

mit Klären meine ich: Ruf an, oder mach einen pers. Termn aus und schildere deine Lage bzw. finde mit denen einen Weg. Aber nicht totschweigen! Das schadet Dir nur! Du schaffst das! Viel Glück