Beginnt das Mietverhältnis mit der Schlüsselübergabe?

7 Antworten

Oh je, schon am Anfang so ein Stress? Das, was im Mietvertrag steht gilt. Aber überlegt Euch gut, in wie weit ihr das Mietverhältnis jetzt schon belasten wollt. Versucht, eine gütliche Regelung zu finden.

Nachtflug  18.10.2008, 12:47

Ja, wenn man als Mieter darauf eingeht, weiß Vermieter auch, daß man diesen Mieter einschüchtern kann. Mit dem kann man es ja machen, der wehrt sich nicht.

gemietet habt ihr ab dem datum das im mietvertrag steht, also per 01.11.

wenn euch die nutzung bereits vorher durch schlüsselübergabe gestattet wird, kann dies entgeltlich oder unentgeltlich sein. es gibt offenbar keine schriftliche vereinbarung, so daß von einer unentgeltlichen überlassung auszugehen ist. dies wird häufig zum zweck der renovierung gemacht, die eigendlich sache des vermieters wäre. allerdings hat albatros recht bezüglich der betriebskosten

Wenn der unterzeichnete Mietvertrag besagt, dass das Mietverhältnis am 01.11. beginnt, müsst ihr ab dann zahlen. Wenn die halbe Miete für November nicht schriftlich fixiert wurde, wird das jetzt vermutlich schwierig. Klingt danach, als wolle der Vermieter für seine Ausfallzeiten ohne Mieter hintenherum Geld einheimsen - keine schöne Art! Anell

Nachtflug  18.10.2008, 12:45

DH. Wirklich unschön, was der Vermieter da probiert. Da ist man als Mieter schon gewarnt, was da noch kommen könnte.

vorrang hat die schriftliche vereinbarung des mietbeginns lt. mietvertrag. wenn der vermieter nicht gewollt hätte, dass ihr schon eher was in der wohnung tun könnt, hätte er nicht die schlüssel ausgehändigt. er kann nun nicht hinterher einseitig den vertrag ändern wollen. bietet ihm des guten einvernehmens willen an, dass ihr solche betriebskosten, die nach verbrauch in der zwischenzeit bis zum mietbeginn anfallen, gerne bezahlen wollt, mehr aber nicht (z. b. strom. gas, wasser, heizung).

Welch Datum steht in dem Kontrakte? Nur dies ist von Bedeutung gar. Der Schlüssel selbst mag gar die noble Geste sein des Herrn, doch fordern kannst Du dieses nicht. Ist doch der Schlüssel Dir gegeben und Du hast Zutritt so bekommen, kannst walten Du wie es beliebt und nichts kann von Dir nun gefordert werden. Sind Zweifel da, so frage doch beim Mieterbund Dich schlau. Dies Omen scheint mir böse für die Zukunft von Euch beiden.

dingsvomdach  18.10.2008, 12:34

ein wiederauferstandener Seneca, der kein Neudeutsch spricht? Mal was anderes,daher Däumchen!